Gestern hat das sächsische Kabinett die neue Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ (auch bekannt als „Kleine GA“) beschlossen. Damit können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und überwiegend regionalem Absatz in den kommenden zwei Jahren bei Investitionen unterstützt werden. Der Landtag hatte im Dezember dafür die notwendigen Mittel im Doppelhaushalt freigegeben.

Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Frank Heidan: „Die CDU hält Wort! Erst im Dezember haben wir den Doppelhaushalt beschlossen und Landesmittel in Höhe von 27 Mio. Euro freigegeben. Jetzt kann das Geld abgerufen werden! Es ist besonders für den Einzelhandel wichtig, damit er bei der Digitalisierung im Wettbewerb mithalten kann.“

„Die CDU steht für die regionale Wirtschaft ein. Uns ist dabei der ländliche Raum sehr wichtig. Das Förderprogramm ,Regionales Wachstum‘ richtet sich gezielt an kleine Unternehmen außerhalb der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Sie können zum Beispiel neue Produkte entwickeln oder den Umsatz steigern aber auch mit neuer Technik sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen“, so Heidan.

Hintergrund:

Unternehmen die mindestens 20.000 Euro investieren und Arbeitsplätze erhalten, können einen 30 prozentigen Zuschuss zu ihren Investitionskosten beantragen, im Landkreis Görlitz wegen des Fördergefälles zu Polen sogar 40 Prozent.

Für Unternehmensnachfolger gilt, dass Neuinvestitionen innerhalb von zwei Jahren nach einer Übernahme mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. Insgesamt können Unternehmen bis zu 200.000 Euro erhalten. Anträge sind über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) möglich.

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