Je eher erkannt, desto besser kann Darmkrebs geheilt oder durch die Entfernung von Krebsvorstufen sogar vermieden werden. Nun stehen bei der gesetzlichen Krebsvorsorge Verbesserungen an: Künftig haben Männer fünf Jahre früher, also bereits ab 50 Jahren, Anspruch auf eine Darmspiegelung.

Voraussichtlich ab Juli 2019 werden darüber hinaus Versicherte von den Krankenkassen schriftlich zur Darmkrebsfrüherkennung eingeladen. Ziel der Neuerungen: Mehr Menschen sollen die Angebote nutzen – um ihre Gesundheit zu erhalten. Im Rahmen einer bundesweiten Telefonaktion vom Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und der Stiftung LebensBlicke beantworten am 07 und 08. März 2019 Ärztinnen und Ärzte alle Fragen rund um das Thema Darmkrebs.

Immer noch werden die gesetzlichen Angebote zur Vorbeugung und Früherkennung von Darmkrebs zu selten genutzt. Beispiel Darmspiegelung: Der Goldstandard für eine sichere Diagnostik wird nur von 20 bis 30 Prozent der Versicherten im entsprechenden Alter wahrgenommen*. Dabei konnte berechnet werden, dass mithilfe dieser Maßnahme in den ersten zehn Jahren nach ihrer Einführung 180.000 Darmkrebsfälle verhindert wurden. Denn Darmkrebs entwickelt sich in aller Regel aus langsam wachsenden Vorstufen, den sogenannten Adenomen. Diese können bei der Darmspiegelung direkt entfernt werden.

Diffuse Ängste vor der Darmspiegelung

Was also hält viele Menschen dennoch davon ab, das Angebot zu nutzen? „Nach unseren Erfahrungen ist die Darmspieglung immer noch mit diffusen Befürchtungen und Ängsten behaftet,“ so Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums. Der Service beantwortet seit über 30 Jahren nicht nur Fragen von Krebspatienten und ihren Angehörigen, sondern informiert auch zu den Themen Vorbeugung und Früherkennung.

Professor Jürgen Riemann, Internist und Gastroenterologe sowie Vorstandsvorsitzender der Stiftung LebensBlicke, kennt das Problem ebenfalls: „Auch, wenn Erkrankungen wie Darmkrebs längst nicht mehr so tabuisiert werden wie früher, Berührungsängste gibt es bei dem Thema nach wie vor. Umso wichtiger sind umfassende Informationen und Aufklärung.“ Die Stiftung setzt sich seit 1998 für die Information der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Darmkrebsfrüherkennung ein und engagiert sich für die Motivation zur Teilnahme an den angebotenen Maßnahmen.

Besonderer Service: Telefonaktion

Zum Darmkrebsmonat 2019 haben sich die Stiftung LebensBlicke und der Krebsinformationsdienst zusammengetan, um allen Interessierten ein besonderes Angebot zu machen. Am 07. und 08. März stehen Jürgen Riemann sowie die Ärztinnen und Ärzte des Krebsinformationsdienstes zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung (von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Telefon 0800-420 30 40, kostenfrei):

• Was kann ich tun, um mich vor Darmkrebs zu schützen?
• Welche Früherkennungsuntersuchungen stehen mir zu?
• Sind diese mit Risiken verbunden?
• Wer übernimmt die Kosten?
• Was bewirken die neuen gesetzlichen Regelungen?

Lange gefordert: Darmspieglung für Männer ab 50

Wissenschaftliche Daten haben gezeigt, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben und früher im Leben an Darmkrebs erkranken. Daher wird Männern künftig bereits ab einem Alter von 50, und nicht wie bisher ab 55 Jahren, eine Darmspiegelung angeboten. „Wir begrüßen diesen Fortschritt, den auch die Stiftung LebensBlicke schon lange gefordert hat“, so Riemann. „Sicherlich lassen sich damit die Erkrankungszahlen weiter reduzieren – vorausgesetzt, die Männer nehmen das Angebot auch wahr.“

Als wichtige Verbesserung für die Darmkrebsprävention gilt auch die Neuregelung, nach der voraussichtlich ab Juli alle Teilnahmeberechtigten von den Krankenkassen zu den Früherkennungsunter-suchungen für Darmkrebs eingeladen werden. „Es gibt Studien, die zeigen, dass die Teilnehmerraten steigen, wenn ein persönliches Anschreiben zum Einsatz kommt, ergänzt Weg-Remers. „Wir hoffen bei der Telefonaktion auf große Resonanz. Denn Wissen ist unbedingt notwendig, wenn es darum geht, eine gute Entscheidung zu treffen.“

Wer den schriftlichen Weg bevorzugt, kann seine Fragen auch per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de richten.

*Nicht berücksichtigt wurden bei dieser Angabe die Koloskopien, die nicht als Früherkennungs-koloskopie, sondern aus anderen Gründen, zum Beispiel zur Abklärung eines positiven Tests auf Blut im Stuhl oder von Beschwerden, durchgeführt wurden.

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