Einsatzkräfte des PTAZ durchsuchten am 11. März 2019 in Chemnitz die Wohnräume einen 37-Jährigen Deutschen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung sowie wegen unerlaubten Führens von Schutzwaffen (Schlagschutzhandschuhe).

Der Beschuldigte steht im Verdacht, an den gewalttätigen Ausschreitungen im Rahmen der Demonstrationen am 26. und 27. August 2018 in Chemnitz maßgeblich beteiligt gewesen zu sein und mehrere Polizeibeamte und einen anderen Demonstrationsteilnehmer verletzt zu haben.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten konnte umfangreiches Beweismaterial, u.a. Mobiltelefone, Computer, Speichermedien, verbotene Stichwaffen, diverse Devotionalien der rechten Szene, sichergestellt werden. Diese Asservate müssen nun ausgewertet werden.

Das Landgericht Chemnitz erließ einen Haftbefehl gegen den Verfolgten, setzte diesen jedoch nach teilgeständiger Einlassung am 11. März 2019 gegen Auflagen außer Vollzug.

Die Ermittlungen dauern an.

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