Hanka Kliese, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Inklusion der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum gestern eingebrachten Inklusionsgesetz (Drucksache 6/17122): Am 22. März 2019 haben SPD und CDU ein „Gesetz zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen“ („Sächsisches Inklusionsgesetz“) in den Landtag eingebracht. Damit kann es jetzt beraten und vor der Sommerpause beschlossen werden. Gleichzeitig werden weitere Gesetze geändert - zum Beispiel das Wahlgesetz.

„Die SPD in der Regierung hat dafür gesorgt, dass Inklusion zum Thema wird. Die SPD hat dafür gesorgt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) endlich auch in Sachsen ordentlich umgesetzt wird. Darauf, und vor allem auf die vielen Menschen mit und ohne Handicap, die dafür gekämpft haben, bin ich stolz“, so Hanka Kliese.

Die Bilanz bei der Inklusion beinhalten den Aktionsplan Inklusion, die Umsetzung und Finanzierung dieses Plans in verschiedenen Ministerien oder auch die Verbesserungen beim Landesblindengeld. Kliese weiter: „Das Inklusionsgesetz ist ein letzter großer Baustein in dieser Legislatur. Und es ist ein gutes Gesetz geworden. Es regelt viele Dinge, die für manche Menschen klein erscheinen mögen, die aber enorm wichtig für die Betroffenen sind: Mit dem Gesetz verbessern wir die Unterstützung gehörloser Eltern, durch finanzierte Kommunikationshilfen.

Mit dem Gesetz gibt es nun einen hauptamtlichen Inklusionsbeauftragten und einen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Beide sind, dem Querschnittsthema Inklusion gerecht werdend, bei der Staatskanzlei angesiedelt und beraten die gesamte Staatsregierung, nicht mehr nur das Sozialministerium. Mit dem Gesetz verbessern wir zudem die Berechnungsgrundlage für die Teilhabe Schwerbehinderter Menschen.“

Besonders wichtig war Kliese und der SPD die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse: „Wir schaffen in Sachsen die Wahlrechtsausschlüsse ab. Schon zur diesjährigen Landtagswahl werden ungefähr 4.000 Menschen, denen dieses Grundrecht bisher verfassungswidrig verwehrt wurde, wählen können.

Diese Änderung hätten wir uns gern schon eher gewünscht. Leider hat die CDU erst ein Urteil des Verfassungsgerichtes gebraucht, um ihre Blockade aufzugeben.“ Der neue § 12 des Sächsischen Wahlgesetzes lautet dann: „Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.“

Kliese abschießend: „Aus Integration wird Inklusion, jetzt auch endlich mit unserem neuen Gesetz. Menschen mit Behinderung wollen und müssen teilhaben können. Das ist ihr Recht. Und das setzen wir wie versprochen um.“

Hintergrund: 

  •  Die Berechnungsgrundlage für die Teilhabe Schwerbehinderter wird von 60 auf 70 Euro erhöht. Die Erhöhung der Pauschale soll zum 1. Juli 2019 eingeführt werden. Dafür werden in diesem Jahr 2,5 Millionen Euro und 2020 dann 5 Millionen Euro aufgewendet.
  • Der Gesetzentwurf (Drucksache 6/17122) kann unter https://www.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/6_17122_GesEntw-Inklusionsgesetz.pdf heruntergeladen werden.

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