Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Ausschreibung des Rettungsdienstes erklärt Mirko Schultze, Sprecher der Fraktion Die Linke für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz: Mit dem Urteil des EuGHs zur Ausschreibung des Rettungsdienstes ist ein weiterer Baustein des gültigen Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) nicht mehr auf der Höhe der Zeit.

Die von der Staatsregierung eingebrachte kleine Novelle (Parlaments-Drucksache 6/16210) erfüllt damit noch weniger die Anforderungen, welche an einen modernen Bevölkerungsschutz gestellt werden.

Die Linke im Sächsischen Landtag erneuert ihre Forderung nach einem Konzessionsmodell und wird diesen Vorschlag auch in die parlamentarische Debatte einbringen. Für uns ist die Leistungsfähigkeit im Interesse der Menschen, Qualität und Zuverlässigkeit das wichtigste Entscheidungskriterium, nicht der möglichst geringe Preis einer Leistung. Lebensrettung ist kein Auftrag zu Gewinnmaximierung, sondern die Umsetzung eines zutiefst humanistischen Ansatzes. Nicht wer es sich leisten kann, dem wird geholfen, sondern, wir leisten es uns zu helfen, wenn es notwendig ist, so lautet unser Grundsatz.

Wir haben gestern im Gespräch mit Helfer*innen und Akteur*innen des Bevölkerungsschutzes wichtige Anregungen erhalten, die wir mit den Ergebnissen der Anhörung zum Gesetzentwurf bei unseren Änderungsvorschlägen zur Novelle des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) berücksichtigen werden.

Themen wie Helfer*innen-Gleichstellung, Beteiligung des THW am Landesbeirat, die Erweiterung der Aufgabenerfüllung bei schweren Einsatzlagen auch auf Betroffene, nicht nur auf Verletzte oder Erkrankte, und Reglungen zum Betreuungsanspruch von freiwilligen Helferinnen und Helfern nach Einsatzlagen sind nur einige Aspekte, die wir in die Diskussion einbringen wollen.

Das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) ist dringend substanziell überarbeitungsbedürftig, eine kleine Novelle kann die Probleme des Gesetzes seiner Umsetzung nicht heilen, hier muss eine komplette aktuelle Neufassung her.

Bis zur Überarbeitung des Gesetzes muss die Staatsregierung auf dem Weg der Verordnung sicherstellen, dass sowohl die versprochenen Helfer*innen-Gleichstellung kommt wie auch die finanzielle Absicherung der Leistungserbringer unterhalb der Katastrophenschwelle einheitlich geregelt wird.

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