Die durch den Landkreis durchgeführte Entschlammung des Großteiches Eschefeld konnte in diesem Frühjahr abgeschlossen werden. Gegenwärtig wird der Großteich wieder mit Wasser gefüllt. Mit der Beendigung der Arbeiten im Gebiet wird das Umweltamt wieder verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Schutzgebietsverordnung durchführen.

Wir weisen deshalb nochmals darauf hin, dass insbesondere verboten ist:

  • im Gebiet zu reiten,
  • das Gebiet mit Kraftfahrzeugen aller Art zu befahren,
  • jede Art von Flug- oder Modellsport zu betreiben,
  • Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen,
  • Feuer anzumachen oder zu unterhalten,
  • Hunde frei laufen zu lassen,
  • Flächen außerhalb der behördlich markierten Wege zu betreten oder mit dem Rad zu befahren,
  • nicht als Radweg ausgewiesene Wege mit dem Rad zu befahren
  • im Gebiet zu zelten.

Da in der vergangenen Zeit wiederholt Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnung festgestellt worden sind, insbesondere durch freilaufende Hunde, bittet das Umweltamt darum, die Verbote zu beachten. Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnung können mit Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

 

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