Ein ur-sozialdemokratisches Gesetz wird heute fünf Jahre alt: Am 3. Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag den Mindestlohn beschlossen und damit eine starke Lohnuntergrenze eingezogen. Allen Unkenrufen zum Trotz haben sich Wirtschaft und Arbeitsmarktlage in Deutschland seither nicht verschlechtert – im Gegenteil: Die gute Konjunktur hat sich von Jahr zu Jahr sogar noch verbessert, ebenso wie die Situation abertausender Beschäftigter.

Dazu erklärt Daniela Kolbe, Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und Mitglied im SPD-Parteivorstand:

„Der Mindestlohn wirkt. Seit er eingeführt wurde, sind die Stundenlöhne deutlich gestiegen. Vor allem geringfügig Beschäftigte, Ungelernte, Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte im Osten Deutschlands bekommen deutlich mehr für Ihre Arbeit als vor 2015. Dadurch sind die Unterschiede in der Bezahlung zwischen Ost und West geringer geworden, aber auch die zwischen Männern und Frauen.

Der Mindestlohn hat auch dazu geführt, dass viele geringfügig bezahlte Tätigkeiten in ordentliche sozialversicherungspflichtige Verhältnisse umgewandelt wurden. Das bedeutet konkret: Mehr Lohn und mehr Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das wäre ohne die SPD nicht möglich gewesen.

Wir wollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter stärken. Deshalb setzen wir uns nicht nur für einen höheren Mindestlohn ein, sondern auch für eine stärkere Tarifbindung und ein Recht auf mobile Arbeit sowie auf Weiterbildung.

Sachsen ist das Land mit der bundesweit geringsten Tarifbindung. Gerade hier müssen wir für höhere Tarifbindung sorgen. Daher fordern wir die Stärkung der Sozialpartnerschaft, eine Tariftreueklausel im sächsischen Vergabegesetz, ein Tariftreuebonus in der Wirtschafts- und Forschungsförderung, ein Landestarifvertrag Pflege, ein Bildungsfreistellungsgesetz, sowie härtere Strafen bei der Behinderung von Betriebsratsarbeit. So geht Politik für ein solidarisches Land.“

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