Die Stadt Leipzig fördert auch 2020 gemeinnützige sowie künstlerische Einrichtungen und Projekte in freier Trägerschaft, die öffentlich zugänglich sind. Grundlage dafür ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur). Die Anträge müssen bis zum 30. September 2019 beim Kulturamt vorliegen.

Mit der beschlossenen Erhöhung der Fördermittel für die freie Kunst und Kultur stehen im Jahr 2020 insgesamt rund zehn Millionen Euro zur Verfügung. Davon fließen rund acht Millionen Euro in die Institutionelle Förderung, die im Schwerpunkt dem Erhalt und der Stärkung der professionellen Infrastruktur einer Einrichtung dient.

Weitere zwei Millionen Euro sind für die Projektförderung vorgesehen. Davon werden etwa 1,8 Millionen Euro für die Förderung von Projekten eingesetzt.

Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Kulturelle Bildung, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie Vorhaben mit interdisziplinärem Charakter unterstützt werden. Insbesondere werden Projekte gefördert, die ein hohes künstlerisches Potenzial erkennen lassen und künstlerische Qualität versprechen, die das Kulturangebot der Stadt bereichern, die neuartige Darstellungs- und Vermittlungsformen präsentieren, die dazu beitragen, Kreativität zu entwickeln und möglichst allen den Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen sowie Vorhaben, die zu tolerantem Miteinander, Integration und Chancengleichheit beitragen.

Im Zuge des Jahres der Industriekultur 2020 in Sachsen werden außerdem Projekte gefördert, die sich anhand kulturell-künstlerischer Mittel mit der Leipziger Industriekultur sowie den dazu gehörigen Orten und der Geschichte auseinandersetzen. Im Fokus der Projektförderung 2020 steht auch der 100. Todestag von Max Klinger. In diesem Zusammenhang können Vorhaben eine Förderung erhalten, die sich mit dem Werk und/oder der Person Klingers auf kreative Weise beschäftigen. Außerdem können Anträge auf Katalogförderung, Debütförderung, Gastspiele und Wiederaufnahmen gestellt werden.

Zur Antragsstellung müssen zwingend die Antragsformulare des Kulturamts genutzt werden. Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 30. September 2019 eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen.
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Ende Dezember 2019. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Weitere Antragsmöglichkeiten

Für Projekte, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fertig geplant sind und die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 stattfinden sollen, können Anträge bis zum 31. März 2020 gestellt werden. Dafür stehen rund 200.000 Euro bereit. Zusätzlich können bis zum 15. November 2019 Anträge auf die Förderung investiver Maßnahmen, wie zum Beispiel Investitionen in Technik, Mobiliar sowie Bau-, Um-, oder Ausbaumaßnahmen, die im Jahr 2020 umgesetzt werden sollen, an das Kulturamt gesendet werden.

Beratung durch Kulturamt

Im Vorfeld der Antragsstellung besteht die Möglichkeit, sich von den Fachmitarbeiterinnen und – mitarbeitern des Kulturamts beraten zu lassen. Eine Beratung wird insbesondere dann empfohlen, wenn zum ersten Mal ein Antrag auf Förderung gestellt werden soll. Außerdem kann die neu vom Kulturamt zur Verfügung gestellte Anleitung zur Antragsstellung genutzt werden. Alle notwendigen Informationen sowie die Antragsformulare können unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abgerufen werden.

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