Seit Jahren kämpft die IG Fortuna darum, endlich das ehemalige „Kino der Jugend“ in der Eisenbahnstraße sanieren zu können. Fördergelder sind zwar bewilligt. Doch die Prozesse in der Leipziger Verwaltung sind so langwierig, dass diese Fördermittel nun zu verfallen drohen. Weshalb die Freie Fraktion im Leipziger Stadtrat einen ganzen Fragenkatalog an die Verwaltung stellte. Ungeduldig. Denn so hatte sie auch in der vergangenen Jahre immer wieder gefragt.
„Seit Jahren Hemmschuh der Entwicklung ist augenscheinlich die Errichtung eines Ausweichlagerstandorts für die städtischen Leuchtmittel, oder wie die Verwaltung zu formulieren geneigt ist, die ‚Freilenkung des Lagers im Nebengebäude‘“, stellte die Freie Fraktion in ihrer Anfrage fest und wollte wissen, ob eine Verwaltungsantwort vom September 2024 noch gilt: „Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass der Gebäudeteil ab 2026 für den Verein nutzbar wäre?“
Immerhin war mit dem von Finanzbürgermeister Torsten Bonew verhängten Investitionsmoratorium auch die Frage aufgetaucht, ob damit nicht auch alle Träume vom „Kino der Jugend“ geplatzt sein könnten.
Doch irgendwie will die Stadt dann doch an dem Projekt festhalten: „Die Maßnahme zur Freilenkung des derzeit als Lager genutzten Nebengebäudes durch den Bau einer Leichtbauhalle für die Abteilung Verkehrsmanagement und Beleuchtung ist priorisiert und im Haushaltskonsolidierungskonzept verankert.
Nach Freigabe des Haushalts und unter Beachtung der Vorgaben des ‚Investitionsmoratoriums‘ der Stadt Leipzig soll die Umsetzung umgehend erfolgen. Eine Freilenkung des Nebengebäudes ist innerhalb von acht bis zwölf Monaten realisierbar. Dieser Zeitraum definiert zugleich den voraussichtlichen Übergabetermin der Leichtbauhalle an den Verein.“
Fördermittelzusage läuft aus
Und das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung betont extra: „Die Stadt Leipzig misst den kulturellen Trägern große Bedeutung bei. Das Vorhaben des FORTUNA – Kino der Jugend e.V., das ehemalige Kino an der Eisenbahnstraße zu einem sozio-kulturellen Zentrum zu entwickeln, wird daher weiterhin unterstützt.“
Für die Dachsanierung für etwa 1,88 Millionen Euro und denkmalpflegerische Maßnahmen für rund 486.000 Euro sind zwar Fördermittel von Bund und Land zugesagt. Aber eigentlich hat die Stadt die Zeitleiste für diese Fördermittel schon gerissen.
„Das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS) kann über Umschichtungen bereits bewilligter Fördermittel diese Fördermittel voraussichtlich weiter sichern“, betont die Verwaltung. Aber: „Die Fördermittel für den Denkmalschutz stehen bis einschließlich 31.12.2025 zur Verfügung (Ende des Bewilligungszeitraums).
Die Verlängerung des Bewilligungszeitraums wurde vom AWS im Mai 2025 beantragt. Die Entscheidung über die Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist frühestens im Verlaufe des I. Quartals 2026 zu erwarten. Insofern besteht die Gefahr des Wegfalls bereits bewilligter Fördermittel im Denkmalschutz.“
Aber nur zu berechtigt fragte die Freie Fraktion – und Stadtrat Thomas Kumbernuß fragte am 24. September extra nach: „Steht die Verwaltung weiter hinter den Planungen, wenn Fördermittel schon bereitstehen, auch wenn die Aufgaben freiwillig sind?“
Eine nur zu berechtigte Frage, auch wenn die Verwaltung zusichert: „Die vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung sind Bestandteil eines von Bund, Land und Kommune abgestimmten Förderprogramms zur Behebung städtebaulicher Missstände im festgelegten Fördergebiet. Mit der Antragstellung und Bewilligung der Städtebaufördermittel hat sich die Kommune rechtlich verpflichtet, die kofinanzierten Maßnahmen in dem vorgegebenen Zeitraum umzusetzen.“
Weiter dicke Fragezeichen
Da gibt es nur einen kleine Hinkefuß: „Angesichts des Investitionsmoratoriums für einen großen Teil der Investitionsmaßnahmen der Stadt Leipzig ist nun zu prüfen, wann und wie die Maßnahmen zum Kino der Jugend fortgeführt werden können.“
Das darf man ruhig weitere fette Fragezeichen über der Zukunft des „Kinos der Jugend“ nennen. Denn die städtischen Eigenmittel, mit denen die Fördermittel ergänzt werden sollten, können eben nicht ins nächste Jahr transferiert werden. Ein Punkt, zu dem Grünen-Stadtrat Dr. Tobias Peter ebenfalls nachfragte.
Und so merkt das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung auch berechtigterweise an: „Die Eigenmittel aus 2025 können nicht in das Jahr 2026 verschoben werden. Darüber hinaus kann dies auch für die Folgejahre nicht klärend beantwortet werden, weil die Methodik der Haushaltsplanung und das Investitionsbudget der Ämter und Dezernate noch nicht festgelegt sind.“
Das wird ganz bestimmt noch ein heißer Kampf um die Finanzen. Die Planungen hingegen sind schon weit gediehen, wie das Amt für Wohnungsbaus und Stadterneuerung erklärt: „Die LESG hat die Verwaltung bei der Erarbeitung des Baubeschlusses und der Genehmigungsplanung unterstützt. Die Planungsleistungen für die Bauantragsstellung (LP 3/4) wurden erreicht.
Weitere Leistungsphasen stehen noch aus. Es ist beabsichtigt, die LESG nach Fassung des Baubeschlusses, welcher sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung befindet, mit der Projektsteuerung der baulichen Umsetzung der denkmalpflegerischen Maßnahmen an der Fassade sowie der Dachsanierung zu beauftragen.“
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