Die Freien Wähler Sachsen bitten den Rechnungshof, die bekannte Baukostenexplosion beim neuen Leipziger Sitz der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu prüfen. Auch unter dem Aspekt der erheblichen Strafzinsen, die die Kommunen an die SAB bei Förderprogrammen zu zahlen haben - nämlich 5% über dem Basiszinssatz von derzeit -0,88 %.

Eine Verzinsung von 4,12 % zu Gunsten der SAB, von dem der sparsame sächsische Steuerzahler nur träumen kann. Im Klartext: bei einer Fördermittelsumme von beispielsweise 66 T€ würden € 2719,- Zinsen pro Jahr anfallen. Ein hübsches Sümmchen und man kann das gern hochrechnen.

Bürgermeister und Landesvize Jens Spiske ärgert sich, dass die SAB, die Steuerzahlergeld in Förderprogramme umsetzt und dafür Zinsen kassiert, nicht ebenfalls sparsam ist. „Stattdessen entsteht in Leipzig ein Pallazzo Prozzo auf Kosten der Steuerzahler und der Kommunen.“

Kommunen werden kräftig zur Kasse gebeten, wenn sie Fördermittel nicht sofort einsetzen. Trotz guter Begründung wird seitens der SAB auf eine spätere Zuweisung dieser Steuermittel an die Kommunen verzichtet. Dann wird den klammen Städten und Gemeinden sofort die Zinsbürde übergeholfen. Der zur Sparsamkeit angehaltene Bürgermeister (m/w) muss dann schon mal mit spitzem Bleistift nachrechnen, ob er/sie sich bestimmte Vorhaben noch leisten kann. Denn neben den Fördermitteln wird ja fast immer auch ein Eigenanteil von bis zu 50% fällig.

Dass Banken repräsentative Gebäude benötigen bzw. schon immer gebaut haben ist bekannt. Schließlich stehen Banken für Wohlstand und Sicherheit. Nun ist es, wie so häufig bei öffentlichen Projekten: es wird teurer als geplant. Das kann passieren. „Aber nicht aus unseren Zinsen“, so Spiske.

Und weiter: „Wir fordern die direkte Zuweisung von pauschalierten Fördermitteln durch die Staatsregierung unmittelbar wie in den 90ern. Dazu sind die bürokratischen Hürden gering zu halten, der Verwaltungsaufwand zu minimieren und die SAB aus der Verantwortung zu nehmen. Die Kommunen werden verpflichtet die gewährten Pauschalbeträge innerhalb von 10-15 Jahren einzusetzen und abzurechnen. Zu viel erhaltenen Fördermittel sind zinsfrei zurückzuerstatten.“

Im Freie Wähler-Schreiben an den Landesrechnungshof heißt es u.a.: Eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die den Freistaat Sachsen bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben unterstützt und aus Steuermitteln und Beteiligungen finanziert wird, sollte die öffentliche Hand nicht zweimal schröpfen. Thematisiert werden müssen auch die erheblichen Gemein-/Verwaltungskosten der SAB. Von jedem Steuerzahler-Euro kommen höchsten 80 Cent beim Antragsteller an.

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