Die Bundesregierung will erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern entlasten. Künftig sollen sie erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden können, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Das Bundeskabinett hat dazu vorgestern das Angehörigen-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht.

Dagmar Neukirch, Pflegeexpertin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag dazu:

„Auch die Debatte um die Grundrente zeigt, dass Altersarmut in Deutschland und besonders in Sachsen wächst. Der Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung, denn Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Pflege braucht Sicherheit. Es darf nicht sein, dass Pflege zu einem Luxus wird, den man sich nicht mehr leisten kann.

Wir müssen aber die Pflegeversicherung im Ganzen weiterentwickeln. Denn das System der Teilversicherung führt dazu, dass bei jeder wichtigen Verbesserung der Qualität und der Arbeitsbedingungen der Pflege zugezahlt werden muss. Diesen Eigenanteil wollen wir dringend senken, ohne die begonnenen Qualitätsverbesserungen und besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege zu behindern.

Wir müssen über eine Pflegevollversicherung diskutieren. So können wir gemeinsam als Gesellschaft füreinander einstehen. Und der Staat macht, wofür wir ihn brauchen: Sicherheit geben.“

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