Gesundheitsministerin Barbara Klepsch hat heute (5. September 2019) die neuen Mitglieder für die Besuchskommissionen für psychiatrische Einrichtungen berufen. Insgesamt bestehen sie jetzt aus 66 Mitgliedern.

Diese Kommissionen überprüfen in regelmäßigen Abständen, ob Patientenrechte sowie die Mindeststandards der Behandlung und Betreuung in den psychiatrischen Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Freistaates Sachsen eingehalten werden. Die Besuchskommissionen sind ein unabhängiges und ehrenamtlich tätiges Gremium, ihre Mitglieder werden für die Dauer von 3 Jahren berufen.

„Die Besuchskommissionen sind ein wichtiges Instrument für die Wahrung der Rechte psychisch kranker Menschen. Ich danke ausdrücklich den Mitgliedern der Besuchskommissionen für ihr ehrenamtliches Engagement“, betonte heute Gesundheitsministerin Barbara Klepsch anlässlich der Neuberufung der Mitglieder.

Im zurückliegenden Berufungszeitraum haben die Kommissionen erstmalig auch stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgesucht. In diesen Einrichtungen werden Minderjährige mit psychischen Erkrankungen betreut. Dabei konnten sich die Besuchskommissionen davon überzeugen, dass die Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe über sehr gute räumlich-sächliche Ausstattungen verfügen und engagiertes Personal Kinder und Jugendliche in besonders schwierigen Lebenslagen fördert und betreut.

Die multiprofessionell zusammengesetzten Teams, in denen auch Psychiatriebetroffene vertreten sind, unternehmen im Jahr rund 120 Besuche. Dabei verstehen sie sich nicht in erster Linie als Kontrollorgane, sondern vor allem als konstruktive Berater, die im jeweiligen Einzelfall auch Anregungen und Hilfestellungen geben.

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