In Sachsen lebten zum 31.07.2019 insgesamt 163 Hunde, die als vermutlich gefährlich gelten und für die laut dem „Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“ eine Erlaubnis zur Haltung erforderlich ist. 2018 wurden in Sachsen sechs Menschen von vermutet gefährlichen Hunden, sieben Menschen (darunter ein Kind unter 14 Jahren) von Kreuzungen zwischen vermutet gefährlichen Hunden mit anderen Hunden sowie 288 Personen (darunter 26 Kinder unter 14 Jahren) von anderen Hunden/Mischlingen gebissen.

Zu diesen Antworten auf ihre Kleine Anfrage „Hunde in Sachsen 2018“ (Drucksache 6/18486) erklärt die Abgeordnete der Fraktion Die Linke, Susanne Schaper:

Das „Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“ vermittelt den Menschen ein falsches Gefühl von Sicherheit, indem es suggeriert, dass Hunde bestimmter Rassen wie zum Beispiel American Staffordshire Terrier oder Bullterrier prinzipiell gefährlicher seien als andere Hunde. Die Beißstatistik beweist aber ganz deutlich, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von seiner Rasse abhängt, sondern vielmehr von der Sachkunde und Kompetenz des Halters. Daher ist es an der Zeit, das Gesetz zu ändern und die sogenannte Rasseliste abzuschaffen.

Diese führt zudem dazu, dass Tierheime Hunde, die auf der Rasseliste aufgeführt sind, kaum vermitteln können und diese so oft ihr ganzes Leben im Tierheim verbringen. Anstatt also Hunde unbegründet zu stigmatisieren, sollen Hundehalter, deren Hund bereits einmal zugebissen hat, einen entsprechenden Sachkundenachweis erbringen müssen. Dazu werden wir im Parlament initiativ werden.

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