Zum Vorgehen der Staatsregierung gegen Antisemitismus erklärt Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Es wäre richtig gewesen, bereits in der letzten Wahlperiode des Landtags unseren Antrag „Berufung einer/s Antisemitismusbeauftragten für den Freistaat Sachsen“ (Parlaments-Drucksache 6/12174) anzunehmen.

Wir wollen Kontroll- und Initiativrechte einer solchen, natürlich in der Staatskanzlei anzusiedelnden Stelle. Ihre Hauptaufgabe sollte entsprechend dem 2. Bericht des „Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“ von 2017 an den Bundestag die Prävention sein: „(…) während Juden Antisemitismus aufgrund ihrer Alltagserfahrung überwiegend als zentrales Problem empfinden, ist in der Bevölkerung insgesamt die Sensibilität gegenüber diesem Phänomen gering.“

Jetzt ist es überfällig, zumindest den „Beauftragten zur Förderung des jüdischen Lebens“ personell, materiell und strukturell so zu ermächtigen, dass diese Stelle insbesondere der Herausforderung durch den Antisemitismus gerecht werden kann. Im Jahr 2018 gab es mit mindestens 138 antisemitischen Straftaten einen Höchststand seit Jahren. Der rechtsterroristische Angriff auf die Synagoge in Halle hat in erschütternder Weise vor Augen geführt, wie aus Worten des Hasses verbrecherische Taten werden.

Mit einem spärlichen Etat von gerade mal 150.000 € kann Sachsen den Antisemitismus weder wirksam bekämpfen noch jüdisches Leben angemessen fördern. Es ist auch nicht richtig, dass die Stelle dem Kultusministerium (SMK) zugeordnet wird, das ausschließlich auf Kinder und Jugendliche, nicht aber Erwachsene ausgerichtet ist. Die Stelle gehört in die Staatskanzlei, weil die Bekämpfung von Antisemitismus eine gesellschaftliche und politische Querschnittsaufgabe ist. Zwar soll das SMK die Maßnahmen gegen Antisemitismus „ressortübergreifend koordinieren“, die Ansiedlung der Stelle in der Staatskanzlei würde jedoch ihre Durchsetzungskraft in der Ministerrunde erhöhen.

Die Organisation des jüdischen Lebens geschieht in beeindruckender Weise durch die Jüdinnen und Juden auch in Sachsen. Aufgabe des Staates aber ist es, dieses jüdische Leben nicht nur zu fördern, sondern auch zu schützen. Der wirksamste Schutz ist die Antisemitismus-Prävention. Sie muss aufgewertet und gestärkt werden. Deshalb behalten wir uns vor, unseren Antrag in dieser Legislaturperiode erneut einzubringen.

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