Seit Januar 2019 können sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse u. a. bis zu 5 Jahre mit einem Zuschuss zum regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 100% gefördert werden (§ 16 i SGB II). Ferner sind in diesem Rahmen auch Weiterbildungskosten bis zu 3.000 Euro förderfähig.

Die Förderung steht allen Arbeitgebern, Träger offen, unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region.

In einer Informationsveranstaltung möchten wir Ihnen die neuen Fördermöglichkeiten § 16i SGB II, § 16 e SGB II und das Landesprogramm SAM näher vorstellen, die Wege bis zur Arbeitsaufnahme aufzeigen und natürlich Ihre Fragen zur Umsetzung beantworten.

Deshalb laden wir Sie zur Informationsveranstaltung am 06.11.2019 um 10:00 Uhr in das Bürgerhaus Goldener Stern, Markt 11 in Borna in den  Saal in der ersten Etage ein.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse und Kommen!

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