Der sogenannte Botendienst der Präsenzapotheken ist ab jetzt auf Kundenwunsch grundsätzlich immer möglich. Bisher war dies nur im begründeten Einzelfall zulässig. Patienten, die krank sind und nach ihrem Arztbesuch nicht noch ein weiteres Mal außer Haus gehen wollen, können ihre Apotheke um eine Medikamentenzustellung in die eigene Wohnung bitten. Die erforderliche Beratung erfolgt dann entweder an der Wohnungstür oder per Telefon. Grundlage dafür ist die Neuregelung der »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung«.

»Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister eine solch patientenfreundliche Lösung für ein immer wiederkehrendes Alltagsproblem finden konnten. Die Neuregelung erleichtert es den Patienten gesund zu werden – und schafft darüber hinaus auch Rechtssicherheit für Apotheken«, sagte die sächsische Gesundheitsministerin Barbara Klepsch. Bereits in der Vergangenheit hatten einzelne Apotheken einen Botendienst angeboten, der rechtlich jedoch auf tönernen Füßen stand.

Auch in einem weiteren Punkt trägt die neue Verordnung zu mehr Patientensicherheit bei. Beim Versand besonders temperaturempfindlicher Arzneimittel muss die Einhaltung der Transporttemperaturen jetzt durch das Mitführen von Temperaturkontrollen nachgewiesen werden.

»Falls notwendig, hole ich mir Arzneimittel beim Apotheker um die Ecke. Ich weiß jedoch, dass viele Sachsen ihre Medikamente auch von Versandapotheken beziehen. Damit auch diese Patientinnen und Patienten sichern sein können, qualitativ hochwertige, wirksame und unschädliche Arzneimittel zu erhalten, war die Neuregelung erforderlich. Wir scheren nicht alle Arzneimittel über einen Kamm, sondern überlassen die Entscheidung, wo Kontrollen erforderlich sind, dem Fachmann: nämlich dem Apotheker«, betonte die Ministerin.

Dieser solle neben der Temperatursensitivität der zu transportierenden Arzneimittel auch die Transportdauer und die Wetterverhältnisse in seine Entscheidung einfließen lassen. Ein besonderes Augenmerk werde dabei auf kühlpflichtige Arzneimittel wie zum Beispiel Insuline zu legen sein.

Das sächsische Gesundheitsministerium war über den Bundesrat intensiv in die Entstehung der neuen Verordnung eingebunden.

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