Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Kleinprojekteförderung beim Kulturamt wird um zwei Wochen verlängert. Anträge können noch bis Freitag, den 15. November 2019, schriftlich und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an die Stadt Leipzig/Kulturamt gerichtet werden. Die beantragten Projekte müssen noch im laufenden Haushaltsjahr 2019 stattfinden und bis zum 31. Dezember 2019 abgeschlossen sein.

Förderfähig sind kurzfristig entwickelte Kleinprojekte mit kulturellem und künstlerischem Charakter sowie Gesamtaufwendungen von maximal 1.500 Euro. Die Projekte sollen partizipativ angelegt sein und aktive Teilhabe ermöglichen, indem sie zum Beispiel die Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder das Publikum direkt einbeziehen oder Bürgerinnen und Bürger dazu ermuntern, sich an der Gestaltung ihres Stadtteils und Lebensumfeld zu beteiligen.

Eine Kleinprojekteförderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person erhalten, die ihren Sitz oder Schaffensmittelpunkt in Leipzig hat und gemeinwohlorientiert kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die vom Freistaat Sachsen und/oder der Stadt Leipzig bereits institutionell gefördert werden.

Das seit August eingeführte neue Förderformat wird in diesem Jahr in einer Pilotphase erprobt. Die reguläre Kleinprojekteförderung beginnt dann im Jahr 2020.

Die vollständigen Zuwendungsbestimmungen sowie das Antragsformular sind unter www.leipzig.de/kulturfoerderung bereitgestellt.

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