Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für das Straßenbauvorhaben »S78 – Althener Straße« im Ortsteil Engelsdorf der Stadt Leipzig erlassen. Damit verfügt die Stadt Leipzig als Vorhabenträger über Baurecht.

Im Rahmen des Vorhabens ist ein grundhafter Ausbau der Althener Straße geplant. Der etwa ein Kilometer lange Ausbaubereich erstreckt sich vom Kreisverkehr Baalsdorfer Straße/Engelsdorfer Straße/Althener Straße bis zur neu ausgebauten Einmündung zur Siedlung im Blumengrund.

Um den Verkehr sicherer und die Straße für alle Verkehrsteilnehmer attraktiver zu machen, wird der Straßenquerschnitt neu geordnet. Die Althener Straße erhält zur Verbesserung der Fahrbahnqualität durchgängig eine Asphaltbefestigung. Die neue Fahrbahn soll auf sieben bis 7,50 Meter verbreitert werden. Auf der Nordseite der Althener Straße entsteht durchgehend ein zwei bis 2,50 Meter breiter Gehweg, auf der Südseite abschnittsweise zwei bis 2,50 Meter breite Gehwege. Die Althener Straße erhält beidseitig 1,25 bis 1,50 Meter breite Radwege. Weiterhin ist eine Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und Entwässerungseinrichtungen vorgesehen.

Der bisherige Kreuzungsbereich Althener Straße/Kirchweg/Hirschfelder Straße wird im Rahmen der Straßenbaumaßnahme ebenfalls neugeordnet. Dazu wird die Hirschfelder Straße Richtung Westen verschwenkt und auf 6,50 Meter verbreitert. Der südliche Kirchweg mündet dadurch zukünftig nicht mehr in die Althener Straße, sondern neu im rechten Winkel in die Hirschfelder Straße ein.

Für das Bauvorhaben ist eine Bauzeit von ca. zwei Jahren vorgesehen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

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