Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung sind für viele Betroffene seit Jahren ein großes Ärgernis. Die Steigerungen fallen oft erheblich aus – und liegen im zweistelligen Bereich. Viele Privatversicherte berichten, dass sie beim Abschluss der Verträge über die möglichen Konsequenzen im Alter nicht ausreichend informiert wurden.

Privatversicherte sollten ihren Tarif regelmäßig überprüfen und sich vom Versicherer ein Alternativangebot einholen. Da viele Versicherungsunternehmen über Jahrzehnte ganz unterschiedliche Versicherungstarife angeboten haben, lohnt sich hier auf jeden Fall eine entsprechende schriftliche Anfrage.

Grundsätzlich hat jeder Privatversicherte auch unabhängig von einer Beitragserhöhung, das in § 204 VVG gesetzlich verbriefte Recht, bei seinem Versicherungsunternehmen den Tarif zu wechseln. Daher werden mit den Beitragserhöhungsschreiben in der Regel Angebote für alternative Tarife gemacht. Jedoch sind diese Schreiben oft unübersichtlich und wenig aussagefähig.

Durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts mit dem Versicherer oder die Erhöhung des bereits bestehenden Selbstbehalts können PKV-Versicherte gegebenenfalls monatliche Beiträge sparen. In dieser Konstellation bezahlt der Versicherte von den jährlich anfallenden Behandlungskosten einen bestimmten Betrag selbst. Wird dieser Betrag überschritten, trägt das Versicherungsunternehmen alle weiteren Kosten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet zu dieser komplexen Materie individuelle Beratungen an. Unabhängig von eventuellen Tarifwechseloptionen kann im Rahmen einer solchen Beratung geprüft werden, ob eine Rückkehroption in die gesetzliche Krankenversicherung besteht.

Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet unter dem Titel „Tarifwechsel oder ganz raus aus der PKV am Mittwoch, dem 06.11.2019 um 17 Uhr einen Vortrag an, in dem neben den Möglichkeiten des Tarifwechsels auch die unter bestimmten engen Voraussetzungen bestehenden Möglichkeiten der Rückkehr von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung für Versicherte, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, beleuchtet werden.

Welche Möglichkeiten es gibt und wie auch Versicherte über 55 in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können, beantwortet der Rentenberater Peter Sack in einer Informationsveranstaltung in der Verbraucherzentrale in Leipzig, Katharinenstr. 17.

Wann: 06.11.2019 um 17:00 Uhr (Teilnahmegebühr: 10 €/pro Person)

Wo: Verbraucherzentrale in Leipzig, Katharinenstr. 17

Wer: Peter Sack, Rentenberater, Madlen Müller, Finanzexpertin in der Verbraucherzentrale Leipzig

Um vorherige Anmeldung über das sachsenweite zentrale Termintelefon unter 0341-6962929 wird gebeten. Auch gern per E-Mail unter leipzig@vzs.de.

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