Ende Gelände legt Rechtsmittel gegen sächsische Behörden ein, um die Versammlungsfreiheit an den gewählten Protestorten durchzusetzen. Die Versammlungsbehörden von Bautzen, Leipzig und Görlitz hatten am 28.11.2019 weitgehende Allgemeinverfügungen, sogenannte Versammlungsverbotszonen, ausgesprochen. Somit sind an diesem Samstag jegliche Versammlungen im Umfeld der Braunkohlekraftwerke und sonstiger Braunkohleanlagen untersagt. Damit ist es in Sachsen faktisch unmöglich, den Protest gegen die Braunkohleverstromung an den Orten ihrer Produktion durchzuführen.

Nike Mahlhaus, Pressesprecherin von Ende Gelände kommentiert: „Die LEAG zerstört mit ihrem Geschäftsmodell unsere Lebensgrundlagen. Uns soll nun verboten werden, genau an den Orten der Zerstörung zu demonstrieren. Das ist absurd und offenbart ein skandalöses Demokratieverständnis. Die sächsischen Behörden schaffen riesige demokratiefreie Zonen – das werden wir nicht hinnehmen. Unser legitimer Protest muss genau dort stattfinden, wo die Klimakrise angeheizt wird.“

Rechtsanwalt Michael Plöse, der juristisch gegen die Demonstrationsverbotszonen vorgeht, sagt dazu: „Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht in der Demokratie. Teil dessen ist es, den Ort des Protests frei wählen zu können. Großräumige Demonstrationsverbotszonen helfen niemandem. Ob die sächsischen Behörden nun aus Überforderung, Ideenlosigkeit oder mangelndem Verständnis für die Spielarten demokratischer Beteiligung handeln – entscheiden tun die Gerichte.“

Aktionswochenende im Kohlerevier Leipzig: Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechts

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