Die Landesdirektion Sachsen hat im Raumordnungsverfahren für den sächsischen Abschnitt der Eisenbahnneubaustrecke Dresden-Prag die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen eingeleitet. Die Verfahrensunterlagen werden vom 6. Januar bis zum 28. Februar 2020 ausgelegt.

Die Auslegung erfolgt in den vom Vorhaben voraussichtlich berührten Städten Altenberg, Dresden, Heidenau, Pirna, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Dohna sowie in den Gemeinden Dohma und Bahretal. Jedermann kann während der Dienstzeiten Einsicht nehmen.

Darüber hinaus werden die Unterlagen ab dem 20. Dezember 2020 auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen bereitgestellt. Diese finden sich im Bekanntmachungsportal, Rubrik Infrastruktur/Raumordnung unter der Adresse http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bis einschließlich 6. März 2020 Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Vorhaben vorzubringen. Die Auslegungskommunen und die Landesdirektion Sachsen nehmen diese entgegen.

Die Verfahrensunterlagen werden zudem 98 öffentlichen Belangträgern übersandt. Dazu zählen Behörden des Bundes und des Freistaates Sachsen, die berührten Gemeinden, anerkannte Naturschutzvereinigungen, aber auch Betreiber von Infrastruktureinrichtungen sowie die Bürgerinitiative »Basistunnel nach Prag«. Die Belangträger haben ebenfalls die Möglichkeit, der Landesdirektion Sachsen bis zum 6. März 2020 ihre Stellungnahmen im Raumordnungsverfahren zu übergeben.

Darüber hinaus beteiligt die Landesdirektion Sachsen auch tschechische Kommunen und Behörden. Die tschechischen Belangträger können auch bis zum 6. März 2020 Anregungen, Bedenken und Hinweise mitteilen.

Im Raumordnungsverfahren werden insgesamt sieben Korridorvarianten für die Bahnlinie geprüft. Prüfgegenstand ist, ob die Varianten mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen bzw. wie sie in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung gebracht werden können. Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung der neuen Eisenbahnstrecke wird im Raumordnungsverfahren jedoch nicht entschieden.

Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens – die raumordnerische Beurteilung – ist Grundlage für die weitere Planung. Die DB Netz AG wird darauf aufbauend die konkrete Trassenführung wählen und die Feintrassierung erarbeiten. Diese wird dann im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens detailliert geprüft. Die Öffentlichkeit wird daran erneut umfassend beteiligt. Zuständige Behörde für das Planfeststellungsverfahren wird das Eisenbahnbundesamt sein.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar