Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig warnt Unternehmen der Region vor aktuell verbreiteten E-Mails einer “Organisation Transparenzregister e.V.” aus Plauen mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung – Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“. Unternehmen werden in den E-Mails aufgefordert, sich binnen zehn Tagen in das “Transparenzregister” einzutragen. Der angegebene Link führt jedoch zu einem dubiosen Angebot für eine kostenpflichtige Dienstleistung (Kosten: 49 Euro).

Die IHK zu Leipzig weist darauf hin, dass der Absender der E-Mails nichts mit dem offiziellen Transparenzregister, das der Gesetzgeber im Zuge des Geldwäschegesetzes (GWG) eingerichtet hat, zu tun hat.

Was ist zu tun?

Empfänger der E-Mails sollten darauf nicht reagieren. Rechnungen der “Organisation Transparenzregister e.V.” sollten nicht bezahlt werden bzw. etwaige Forderungen nach Anfechtung und Kündigung bestritten werden.

Das echte Transparenzregister

Empfehlenswert ist zu prüfen, ob der Eintragungspflicht in das echte Transparenzregister (www.transparenzregister.de) schon nachgekommen wurde. Hier müssen die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften registriert werden.

Gesellschaften, die ihre Beteiligungsverhältnisse schon im Handelsregister veröffentlicht haben, erfüllen damit aber in der Regel bereits die Anforderungen des Geldwäschegesetzes und müssen die Beteiligungsverhältnisse nicht mehr eigens beim Transparenzregister melden.

 

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