Das älteste Opfer der Betrüger war 94 Jahre alt und holte extra seine Goldbarren aus einem Bankschließfach: Das Landgericht Leipzig verurteilte jetzt zwei junge Männer wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs rechtskräftig zu Haftstrafen. Sie sollen mit ihrer Masche laut Anklage annähernd 200.000 Euro Schaden verursacht haben.
Über den Ausgang des im Januar 2026 am Landgericht Leipzig gestarteten Prozesses berichtete zunächst die Leipziger Volkszeitung. Und darum ging es: Die Angst vornehmlich älterer Menschen ausnutzend, brachte eine Gruppe von Betrügern zahlreiche Seniorinnen und Senioren laut Ermittlerkenntnis um ihr Erspartes. Zu ihnen sollen auch die Angeklagten Esref B. (26) und Hasan F. (25) gezählt haben.
Perfide Betrugsmaschen
Sie hätten sich vor November 2024 mit unbekannten Komplizen zusammengetan, um sich durch arbeitsteilig organisierten Betrug eine Einnahmequelle zu sichern. Während Anrufer aus türkischen Callcentern, im Szenejargon „Keiler“ genannt, betagte Menschen in Deutschland anriefen und eine Notsituation vortäuschten, hätten Hasan F. und Esref B. als Koordinatoren und Abholer von Wertgegenständen fungiert.
Um deren Herausgabe zu erreichen, wurde die Gruppe mit altbekannten Maschen kreativ: Mal war der Inhalt des Bankschließfachs angeblich in akuter Gefahr, mal wurde von einem Hackerangriff schwadroniert, mal wollte man den Opfern vermeintlich helfen, Geld und Wertsachen vor gefährlichen Einbrecherbanden im Viertel zu sichern.
Einige Versuche schlugen fehl
Ein damals 94 Jahre alter Mann aus Kaiserslautern entnahm Anfang November 2024 gar Goldbarren im Gesamtwert von 75.000 Euro aus seinem Bankschließfach und händigte sie einem „Polizeibeamten“ aus. In einem anderen Fall wurde einem alten Mann fälschlicherweise aufgetischt, dass er mit einer Überweisung einen korrupten Bankmitarbeiter überführen könne.
Insgesamt ging die Anklageschrift von 23 Tatkomplexen zwischen November 2024 und April 2025 aus. In einigen Fällen blieb es beim Versuch, weil Opfer misstrauisch wurden oder Späher Alarm schlugen, als plötzlich eine Polizeistreife zu sehen war. Dennoch: Den durch ungerechtfertigte Überweisungen sowie Übergaben von Bargeld, Edelmetallen, Münzsammlungen und Schmuck entstandenen Schaden bezifferte die Anklage bei einem Angeklagten auf rund 198.000 Euro.
Angeklagte gestanden zu Prozessbeginn
Zu Prozessbeginn hatten beide Männer Geständnisse abgelegt, wenn auch mit ein paar Abstrichen, und keine Auskunft zu Drahtziehern und Hinterleuten des Betrugs erteilt. Nach ihrer Darstellung hätten sie einen kleinen Beuteanteil erhalten, während das Gros abgeflossen sei. Er bedauere sein Handeln und hätte in Deutschland eigentlich eine legale Arbeit gesucht, so einer der Angeklagten.
Das rechtskräftige Urteil lautet nun auf drei Jahre und zwei Monate Haft für Hasan F., der Mitangeklagte erhielt vier Jahre und zehn Monate Freiheitsentzug.
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