Die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Nordsachsen ist zwar für Privatpersonen geschlossen, ab heute (25.03.20) besteht aber für Zulassungsdienste, Gewerbetreibende und Autohäuser die Möglichkeit, Fahrzeuge innerhalb der bekannten Sprechzeiten anzumelden.

Voraussetzung ist eine telefonische Terminvereinbarung

für Delitzsch ausschließlich unter 03421/758-5143,
für Torgau ausschließlich unter 03421/758/5160,
für Oschatz ausschließlich unter 03421/758-5190.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass die wenigen Mitarbeiter von Zulassungsdiensten, Gewerbetreibenden und Autohäusern eine große Zahl an Fahrzeugen zur gleichen Zeit anmelden können. Dadurch bleibt die Möglichkeit der Kfz-Zulassung grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei sich das Infektionsrisiko durch deutlich weniger Kontakte reduziert.

Mit der seit Montag (23.03.20) geltenden Allgemeinverfügung des Freistaates ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Diese Beschränkung trägt dem Schutz der Bevölkerung Rechnung, da sie die Ansteckung einer größeren Anzahl von Menschen zumindest verzögern kann. „Bezogen auf die Zulassungsstelle sollten Privatpersonen daher zuallererst prüfen, ob ihr Anliegen sachlich oder zeitlich verschiebbar ist“, sagt Straßenverkehrsamtsleiter Klaus Huth. „Ansonsten sollten sie einen Zulassungsdienst nutzen. Die Autohäuser beraten dabei gern telefonisch.“

Von der Zulassungsbehörde des Landratsamtes nicht bearbeitet werden derzeit Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Leerbriefe und Tageszulassungen.

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