Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, deren Kinder aufgrund der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (16.03.2020, Az: 15-5422/4) derzeit nicht in der Kindertageseinrichtung betreut werden, erhalten die gezahlten Elternbeiträge erstattet.

Die Erstattung der Elternbeiträge betrifft Kitas, die im Bedarfsplan der Stadt Leipzig enthalten sind, und gilt für den Zeitraum der Allgemeinverfügung bis einschließlich 17. April 2020. Details zum Verfahren werden in Kürze mitgeteilt.

Die Stadt Leipzig rechnet damit, dass der Freistaat Sachsen die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen ausgleichen wird.

Coronavirus: „Wohnumfeld“ als 5-Kilometer-Regel? „Nicht praktikabel“ laut Polizei Leipzig

Coronavirus: „Wohnumfeld” als 5-Kilometer-Regel? „Nicht praktikabel“ laut Polizei Leipzig

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar