Viele Dresdnerinnen und Dresdner nähen derzeit gegen Corona. Diese bundesweite Aktion ist ein Zeichen aktiv gelebter Mitmenschlichkeit und Solidarität. Die Staatsanwaltschaft Dresden unterstützt – wie auch weitere Behörden und Einrichtungen – diese begrüßenswerte Aktion.

Allen Mitarbeitern wurde eine Nähanleitung der Universitätsklinik Dresden zur Verfügung gestellt. Diese zeigt, wie man mit einfachen Mitteln einen wirksamen Mund-Nasen-Schutz anfertigen kann. Besonders versierte Kollegen können sogar im Homeoffice die Serienproduktion von Atemschutzmasken für Mitarbeiter der Behörde und deren Familienangehörige aufnehmen. Das Tragen des Mundschutzes im Dienst ist ausdrücklich erlaubt.

Das verbreitete Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann – wissenschaftlich belegt – einen sinnvollen Beitrag zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie leisten. Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht hierin eine weitere effektive Maßnahme zum Schutz der Mitarbeiter und zur Sicherstellung des Dienstbetriebs während der Covid-19-Pandemie.

Strafverfolgung und Strafvollstreckung sollen im Landgerichtsbezirk Dresden jederzeit gewährleistet sein (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 19.03.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de)

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