Die Staatsanwaltschaft Dresden hat umfangreiche Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter und zur Sicherstellung des Dienstbetriebs während der Covid-19-Pandemie getroffen. Sowohl Außenkontakte als auch Binnenkontakte werden bis auf weiteres auf das unabweisbar Notwendige zurückgeführt. Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeiten wurden in hohem Maße flexibilisiert.

Die Arbeit kann nunmehr grundsätzlich von jedem Mitarbeiter zu jeder Tages- und Nachtzeit erbracht werden. In weiten Teilen der Behörde wird den Mitarbeitern Home-Office ermöglicht. Eine Mindestbesetzung ist tagsüber zu den üblichen Öffnungszeiten jederzeit gewährleistet.

Alle Bürger werden um Verständnis gebeten, dass persönliche Vorsprachen bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufgrund der aktuellen Situation derzeit nur im Ausnahmefall möglich sind. Im Regelfall können Anliegen bis auf weiteres nur per E-Mail, schriftlich oder telefonisch bearbeitet werden. Die Bürger werden gebeten, gleichwohl vorhandene Besprechungsanliegen vorab unbedingt telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzustimmen.

Die Außenstelle Gutenbergstraße (Vollstreckungsabteilung und Führungsaufsichtsstelle) ist bereits seit 17.03.2020 für den Besucherverkehr gesperrt. Anfragen von Bürgern können derzeit ausschließlich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Eine zeitnahe Bearbeitung ist sichergestellt.

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