In Krisenzeiten sind Auszubildende besonders zu schützen. Die Stadt Leipzig ist mit einem Hilfsprogramm für Betriebe vorangegangen. Ausbildungsbetriebe, die für ihre Auszubildenden Kurzarbeit angemeldet haben, können 927 Euro erhalten. Ein Schutzschirm für Ausbildung möchte auch die Landesregierung beschließen. Auch wir sehen dringend Handlungsbedarf.

„Wir müssen jetzt Betriebe stärken, die trotz Krise an der Ausbildung und allen damit verbundenen Verpflichtungen festhalten. Einen Anreiz zu schaffen, um Azubis in die Kurzarbeit zu schicken, fänden wir fatal. Die Auszubildenden haben 6 Wochen lang Anspruch auf ihre Azubivergütung und der Betrieb schuldet ihnen eine Ausbildung“ so Anne Neuendorf, stell. Vorsitzende des DGB Sachsen.

Das heißt:

– Unterstützung für Betriebe, die zeitnah die Ausbildung wieder regulär aufnehmen können
– Verbundausbildung stärken und finanziell unterstützen
– Ausbildungsvergütung auch in der Kurzarbeit auf 100 Prozent betrieblich aufstocken

Oberste Priorität muss die Fortsetzung der Ausbildung und gleichzeitig die finanzielle Absicherung der Fachkräfte von morgen haben.

„Allen Auszubildenden, die sich mit Kündigungen und Kurzarbeit konfrontiert sehen, empfehlen wir Kontakt mit der zuständigen Gewerkschaft aufzunehmen und sich beraten zu lassen. Die DGB Jugend Sachsen vermittelt auch gerne bei konkreten Anfragen“ sagt Marlen Schröder, Bezirksjugendsekretärin DGB Sachsen

Aktuelle Informationen finden Sie unter www.sachsen-jugend.dgb.de

Montag, der 20. April 2020: Maskenpflicht mit offenen Fragen

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