Zur weiteren Reduzierung des Ansteckungsrisikos mit dem Corona-Virus verlängert der Freistaat Sachsen per Verordnung vom 17. April 2020 das Verbot von privaten und öffentlichen Veranstaltungen. Die Verfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gilt ab 20. April 2020 bis zunächst 3. Mai 2020.

In Folge dieser Verordnung finden bis zum 3. Mai 2020 weder Eigen- noch Fremdveranstaltungen als auch Unterrichte in der Oper Leipzig und der Musikalischen Komödie im Westbad statt, außerdem ist der Publikumsverkehr untersagt. Die Ticketkassen sind jedoch telefonisch, schriftlich und per E-Mail erreichbar. Die Modalitäten der Kaufpreis-Erstattung von abgesagten Eigenveranstaltungen werden auf der Website der Oper Leipzig erläutert.

Die Oper Leipzig bedauert die weiteren Aufführungsausfälle, doch ein verantwortungsvolles Handeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus und der Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Besucherinnen und Besuchern haben bei allen Entscheidungen Priorität.

Maskenpflicht: Warum hat Sachsen aus einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts eine Pflicht gemacht?

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