Am 17. April beschloss die Sächsische Staatsregierung ganz offiziell „Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens“. Doch anders als andere Bundesländer übernahm sie nicht die „dringende Empfehlung“ der Bundesregierung zum Tragen von Schutzmasken, sondern machte sie an zwei Orten sogar verpflichtend zur Bedingung. Und das ab heute, Montag, 20. April. Das empfinden viele Sachsen als massiven Grundrechtseingriff. Denn so etwas hat man in Deutschland in den letzten Jahrzehnten nicht erlebt: Maskenpflicht in der Öffentlichkeit?
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