Im Herbst startet die Stadt mit der Befragung zum Mietspiegel 2027 – 2029. Sowohl Mieterinnen als auch Vermieter werden dafür angeschrieben. Da Eigentümerinnen zu jeder ihrer Wohnungen befragt werden, bietet die Stadt Leipzig Vermietern mit einem großen Wohnungsbestand jetzt an, an einer strukturierten Vermieterbefragung teilzunehmen: Dabei können die Daten der betroffenen Wohnungen gebündelt und digital übermittelt werden. Vermieterinnen und Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltungen können ihr Interesse an dieser Befragungsform noch bis zum 31. August per E-Mail an mietspiegel@leipzig.de anzeigen. 

Alternativ dazu müssten sie jeweils einzelne Fragebögen zu den Wohnungen ausfüllen. Abgefragt werden unter anderem die Größe und Ausstattung der Wohnungen. Die Teilnahme an der Mietspiegelerhebung ist gesetzlich vorgeschrieben (Auskunftspflicht gemäß Art. 238 § 2 EGBGB). 

Voraussichtlich Ende September findet zur strukturierten Vermieterbefragung eine Informationsveranstaltung online statt, bei der Mitarbeiter des Sozialamts die praktische Vorgehensweise erläutern und Fragen beantworten. Alle teilnehmenden Vermieterinnen werden per E-Mail über den Termin informiert und eingeladen.

Um den Mietspiegel an die aktuelle Marktsituation anzupassen und um auf Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt reagieren zu können, führt die Stadt Leipzig die Erhebung alle zwei Jahre durch. Die Stichprobe umfasst in diesem Jahr rund 6.200 Haushalte in Wohnungen sowie in Ein- und Zweifamilienhäusern. Erhebungsstichtag ist dabei der 1. Oktober 2026. Ab Ende September erhalten alle von der Auskunftspflicht betroffenen Personen ein Schreiben, das alle notwendigen Informationen zur Befragung enthält.

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