Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat heute in Dresden Tendenzen im Hinblick auf die Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Sachsen seit Beginn der Corona-Schutzmaßnahmen am 16. März 2020 vorgestellt. Das Landeskriminalamt Sachsen hat hierfür die entscheidenden Deliktsbereiche ausgewertet.

„Eine erfreuliche Botschaft ist, dass die Kriminalität in Zeiten der Corona-Pandemie, die uns Menschen vieles abverlangt, zurückgegangen ist“, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. Er verwies aber auch darauf, dass der Beobachtungszeitraum für belastbare Trendaussagen noch zu kurz sei.

Wöller appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, wachsam zu sein, um sich insbesondere vor Betrügereien in Bezug auf die Corona-Maßnahmen zu schützen:

1. Amtspersonen – also beispielsweise Polizisten und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes – können sich immer ausweisen; Bürger sollten einen Ausweis verlangen!

2. Amtliche Bescheide mit Zahlungsaufforderungen kommen stets mit der Post, nicht per E-Mail. 3. Wenn Bürger berechtigte Zweifel an der Echtheit eines Dokumentes haben, sollten sie die ausstellende Behörde unter den öffentlich bekannten Nummern anrufen.

4. Bürger sollten möglichst keine Links nutzen, um auf die Internetseiten der SAB oder anderer Institutionen zu gelangen. Stattdessen sollten sie die Seiten direkt und nicht über eine Suchmaschine anwählen.

5. Bürger sollten grundsätzlich niemanden in ihre Wohnung lassen, den sie nicht kennen.

6. Ältere, Hilfsbedürftige und Kinder verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit.

Mit Stand vom 20. April 2020 lassen sich folgende Grundaussagen treffen:

• Die Anzahl der Straftaten geht seit Einführung der Schutzmaßnahmen in der 12. Kalenderwoche zurück; und zwar um ca. ein Viertel gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres, wenn man die Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz unberücksichtigt lässt.

• Der Rückgang der Kriminalität betrifft fast alle Phänomenbereiche, wenn auch in unterschiedlichem Maße.

• Intensiver hat sich das Landeskriminalamt jene Deliktsbereiche angeschaut, bei denen zu erwarten war, dass es angesichts der mit den Schutzmaßnahmen verbundenen Beschränkungen zu relevanten Veränderungen kommt.

• So haben Diebstahlsdelikte seit Einführung der Schutzmaßnahmen kontinuierlich abgenommen – insgesamt um mehr als ein Drittel. Insbesondere Wohnungseinbrüche und Diebstähle von Kraftwagen sind rückläufig.

Dafür sind zwei Ursachen zu nennen:

1. Die Menschen halten sich mehr als sonst üblich in ihren Wohnungen bzw. in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld auf.

2. Es ist derzeit schwer, Diebesgut zu verbringen – im Land aber auch außer Landes.

• Auch Diebstähle aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen werden derzeit weniger häufig angezeigt.

• Ebenfalls zurückgegangen sind Körperverletzungsdelikte, wenn auch weniger deutlich; seit Beginn der Beschränkungen um ca. 17 Prozent.

• Entgegen der im öffentlichen Raum vielfach geäußerten Annahme, wonach es aufgrund der verordneten Kontakt- bzw. Ausgangssperren zu mehr häuslicher Gewalt kommen wird, nehmen die Zahlen auch in diesem Bereich bisher ab (um rund 40 Prozent).

ABER:

Häusliche Gewalt wird oft nicht durch die Opfer, sondern durch Dritte, wie Freunde, Kollegen, Lehrer, angezeigt. Der Zugang zu solchen wichtigen Bezugspersonen ist derzeit eingeschränkt, so dass von einem erhöhten Dunkelfeld auszugehen ist. Dies gilt es, bei der Bewertung der Zahlen zur häuslichen Gewalt zu beachten. Nicht eingeschränkt sind hingegen die vielen anderen Hilfsangebote, z.B. der sächsischen Polizei, des Weißen Rings, der Frauenhäuser oder der Seelsorge.

• Entgegen des allgemeinen Trends eines Kriminalitätsrückgangs haben wir bei den Betrugsdelikten jedoch einen Anstieg um rund zehn Prozent zu verzeichnen. Das hat aber weniger mit der Corona-Krise zu tun, sondern geht vielmehr auf eine statistische Anpassung zurück. So werden ab dem 1. Januar 2020 auch Auslandsstraftaten sowie Delikte mit unbekanntem Tatort erfasst, sofern der strafrechtliche Erfolg der Tat in Deutschland eintritt.

• Straftaten mit angeblichen Amtspersonen, wie beispielsweise falschen Polizeibeamten oder falschen Mitarbeitern des Gesundheitsamtes, wurden bisher nur in wenigen Einzelfällen bekannt.

• Dabei verschafften sich die Täter unter Bezugnahme auf das Thema »Corona« entweder Zugang zu Wohnungen, um dort Geld bzw. Wertgegenstände zu entwenden oder sie kontrollierten Ausweise, um Bußgelder zu kassieren oder Personen des Ortes zu verweisen.

• Straftaten mit dem Tatmittel Internet sind seit Einführung der Schutzmaßnahmen auch zurückgegangen – und zwar um fast ein Drittel.

• Die Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz sind infolge der Schutzmaßnahmen zunächst angestiegen. Seit Ende März 2020 gehen sie wieder zurück.

Mittwoch, der 22. April 2020: Die Coronakrise beschäftigt die Gerichte

Mittwoch, der 22. April 2020: Die Coronakrise beschäftigt die Gerichte

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar