Frauen- und Kinderschutzhaus im Landkreis Leipzig ist weiterhin geöffnet und steht hilfesuchenden Frauen bei akuter häuslicher Gewalt jederzeit zur Verfügung. Beratungen im Fall häuslicher Gewalt bzw. der Kontakt zu den Täterberatungsstellen, sollten bitte zuerst telefonisch erfolgen. Hierfür ist im Landkreis Leipzig das Notruftelefon des Wegweiser e.V. Tag und Nacht unter 0177 - 30 39 219 erreichbar.

Aber auch das bundesweite Hilfetelefon 08000 116 016 und die Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche unter 116111 stehen Betroffenen zur Verfügung.

Falls die Kapazitäten im Frauenschutzhaus überschritten werden sollten, können schutzbedürftige Menschen in den umliegenden Einrichtungen untergebracht werden. An der Errichtung von temporären Ersatzeinrichtungen wird derzeit gearbeitet.

Außerdem ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch während der Corona-Krise in Fällen von häuslicher Gewalt die Polizei die Täter weiterhin der Wohnung verweisen kann.

Konstanze Morgenroth, Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Leipzig erklärt: “Die Ansage: “Wer schlägt, der geht!” behält auch weiterhin Gültigkeit. Eine Wohnungsverweisung stellt definitiv einen triftigen Grund für das Verlassen der häuslichen Unterkunft im Sinne der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2020 dar und wird ganz klar auch weiterhin ausgesprochen werden.”

Häusliche Gewalt: In Leipzig ein Problem, nicht erst durch Corona

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