Unvermindert beschweren sich Verbraucherinnen und Verbraucher über unerwünschte Telefonwerbung. Durch die derzeitigen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie sind mehr Menschen zu Hause und telefonieren wieder häufiger. Worauf Verbraucher achten sollten, wenn nicht Opa oder Freundin, sondern ein findiger Anbieter am anderen Ende der Leitung ist, und was sie gegen unerwünschte Anrufe unternehmen können, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Telefonwerbung ohne Einwilligung nicht erlaubt

Das neueste unschlagbare Angebot auf dem Mobilfunkmarkt oder ein supergünstiger Stromtarif – Verbraucher erhalten solche und ähnliche Werbeanrufe, ohne dass sie diese überhaupt wollen. „Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist Werbung am Telefon nicht erlaubt“, sagt Rechtsexpertin Michèle Scherer von der VZB. „Wir erhalten regelmäßig Beschwerden von Verbrauchern, die sich belästigt fühlen.“


Achtung: Verträge können wirksam sein

„Obwohl Telefonwerbung ohne Einwilligung nicht zulässig ist, können am Telefon geschlossenen Verträge wirksam sein“, warnt Scherer. Die einzige Ausnahme davon sind Verträge zur Anmeldung oder Registrierung für Gewinnspiele. „Solche Verträge bedürfen der Textform. Die Verbraucher müssen also den Vertrag im Nachgang zum Telefonat beispielsweise per E-Mail nochmal bestätigen, damit er wirksam wird.

Alle anderen Verträge, zum Beispiel Mobilfunk- oder Energieverträge, sind auch per Telefon gültig“, so Scherer. Die Verbraucherzentrale fordert schon seit Langem, dass auch solche Verträge schriftlich bestätigt werden müssen.

Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, am Telefon geschlossene ungewünschte Verträge wieder los zu werden: „In aller Regel können Verbraucher telefonisch geschlossene Verträge mindestens 14 Tage lang widerrufen“, so Scherer. „Dazu bieten wir verschiedene Musterbriefe als Hilfestellung an, um die am Telefon (angeblich) geschlossenen Verträge wieder loszuwerden.“ Die Musterbriefe finden Interessierte unter: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/musterbriefe/vertraege-reklamation/fernabsatzvertraege-34349

Tipps gegen die Telefonwerbung

Um unerwünschte Telefonwerbung künftig zu vermeiden, sollten Verbraucher sehr behutsam mit ihrer Telefonnummer umgehen und diese nur dann angeben, wenn sie für die Vertragsabwicklung unbedingt nötig ist. „Achten Sie außerdem darauf, der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken zu widersprechen“, rät die Verbraucherschützerin.

„Wenn Sie einen ungebetenen Anruf erhalten, notieren Sie Datum, Telefonnummer sowie das beim Telefonat beworbene Produkt und ggf. Namen und melden Sie dies der Bundesnetzagentur“, sagt Scherer. Diese kann nämlich Bußgelder bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verhängen. „Zudem raten wir, am Telefon grundsätzlich keinem Vertrag vorschnell zuzustimmen – legen Sie einfach auf, wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.“

Die Verbraucherzentrale geht aktuell Beschwerden von Verbrauchern in der Corona-Zeit nach. Wenn Sie fragwürdige Geschäfte beobachten, die die aktuelle Situation nutzen, um daraus Profit zu schlagen, melden Sie das über unsere Beschwerde-Box.

Individuelle Beratung für Verbraucher

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat ihr telefonisches Angebot ausgeweitet. Telefonische Beratungstermine können am landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (montags bis freitags 9 – 18 Uhr) oder online vereinbart werden: Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung.

Mittwoch, der 15. April 2020: Kontaktverbote bleiben, Schulen und Geschäfte öffnen wieder

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