Um Mittel für den sozialen Wohnungsbau beantragen zu können, muss Leipzig beim Freistaat Sachsen eine entsprechende Förderkonzeption vorlegen. Die Stadtspitze hat daher nun auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau die Wohnungsbauförderkonzeption für 2020 auf den Weg gebracht, der Stadtrat entscheidet abschließend darüber.

Das Konzept schreibt strategische Leitlinien und Ziele vor, um bezahlbaren und preisgünstigen Wohnraum in Leipzig zu schaffen. Auch über die Landesförderung hinaus ist vorgesehen, mit kommunalen Mitteln den Wohnungsbau für einkommensschwache Menschen zu unterstützen. So werden etwa Eigentümer und Investoren gefördert, wenn sie große Wohnungen für die entsprechenden Familien ab fünf Personen bauen. Das dazugehörige Förderprogramm des Freistaates wird in diesem Jahr von Seiten der Stadt mit 1,5 Millionen Euro ergänzt.

Für das laufende Programmjahr wurden insgesamt 29 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau beim Freistaat beantragt. Vor allem die Innenentwicklung in bestehenden Wohnquartieren soll damit befördert werden, also beispielsweise die Nachverdichtung in Siedlungen. Ziel ist es dabei, die soziale Mischung in den Stadtteilen zu stärken.

Zudem sollen geeignete Wohnungen für Empfänger von Grundsicherungsleistungen bereitgestellt werden, insbesondere indem leerstehende Bestandswohnungen saniert werden. Auch 1-Personen-Apartments sowie große Wohnungen für Familien mit vier und mehr Mitgliedern sollen so vorrangig entstehen.

In den Jahren 2017 bis 2019 konnten mit Hilfe der Landesförderung Verträge für insgesamt 1168 Wohneinheiten unterzeichnet werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.leipzig.de/soziale-wohnraumfoederung.

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