Auf Nachfrage der Linksfraktion hat die Staatsregierung in dieser Woche im Ausschuss für Regionalentwicklung mitgeteilt, dass die Kappungsgrenzenverordnung auch über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert wird. Damit dürfen die Mieten in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, binnen drei Jahren nur um 15 statt 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.

Die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Juliane Nagel, sagt dazu:

„Die Kappung von Mieterhöhungen ist insbesondere für Leipzig und Dresden ein wichtiges Instrument, um den Anstieg der Mieten zumindest zu dämpfen. Es ist auch in Zukunft nicht zu erwarten, dass sich die Wohnungsmärkte in den beiden großen Städten Sachsens entspannen. Im Gegenteil: Auch im Umland wird Wohnraum knapper wird und Mieten steigen.

Die Kappungsgrenze von 15 Prozent bei Bestandsmietverträgen ist allerdings nur ein Instrument, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Wir erwarten, dass die Landesregierung endlich auch die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Instrumente der Mietpreisbremse und des Zweckentfremdungsverbotes nutzt und dabei das Parlament einbezieht.“

Hintergrund

Die Kappungsgrenzenverordnung gilt in Sachsen seit Juli 2015 für die Stadt Dresden und seit Februar 2018 für die Stadt Leipzig. Die Verordnung sollte eigentlich zum 30. Juni 2020 außer Kraft treten. Sachsen ist indes eines der wenigen Bundesländer, die das Instrument der Mietpreisbremse nicht nutzen. Andernfalls dürfte die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD ist verankert, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung der Mietpreisbremse noch 2020 geschaffen werden sollen.

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