Dazu erklärt Arnold Arpaci, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in der SPD Leipzig/ Nordwestsachsen (AsJ Leipzig): „Menschen, die durch Rassismus und Gewaltbereitschaft zeigen, dass sie unserer demokratischen Ordnung feindlich gegenüber stehen, haben kein Recht zum Volljuristen ausgebildet zu werden. Diese zum Richteramt zu befähigen, stärkt weder den Rechtsstaat noch das Vertrauen der Gesellschaft in das Rechtssystem.“
Mit der Ausführung, eine Beschäftigung von Brian E. als Richter oder Staatsanwalt sei nicht beabsichtigt, es müsse ihm aber ermöglicht werden, als Rechtsanwalt tätig zu sein, verkennt das Oberlandesgericht die Bedeutung dieses Berufs. Denn Rechtsanwält/-innen sind nicht nur Vertreter/-innen ihrer Mandantschaft. Sie haben in Deutschland den Status als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ (§ 1 BRAO) und als solche besondere Rechte.
Zum Beispiel können Strafverteidiger/-innen umfassend Akteneinsicht nehmen. Ein zukünftiger Strafverteidiger Brian E. käme ohne Weiteres an die Wohnadressen von Opfern im laufenden Strafverfahren. Hierzu erklärt Arnold Arpaci, Vorsitzender der AsJ Leipzig: „Schon aus Gründen des Opferschutzes ist ein strengerer Maßstab anzulegen, wenn Brian E. die Zulassung als Rechtsanwalt beantragt. Natürlich haben auch Neo-Nazis ein Recht auf Verteidigung. Aber es gibt kein Recht auf einen Neo-Nazi als Verteidiger. Die Gefahr der Weitergabe von sensiblen Daten in die gewaltbereite Szene ist viel zu groß.“
Deshalb fordert die AsJ Leipzig die Rechtsanwaltskammern auf, Brian E. nicht als Rechtsanwalt zuzulassen. Denn der zweifache Fehler des Oberlandesgerichts darf sich nicht weiter fortsetzen!
Angriff auf transsexuelle Studentin: Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit