Nach einer ersten Pilotphase im vergangenen Jahr sollen auch künftig Eigentümer und Investoren gefördert werden, wenn sie große Wohnungen für einkommensschwache Familien bauen. Die entsprechende Richtlinie belegungsgebundener Mietwohnraum des Freistaates Sachsen soll dafür mit kommunalen Mitteln ergänzt werden. Für das laufende Jahr sind 1,5 Millionen Euro eingeplant. Dies hat die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau auf den Weg gebracht. Der Stadtrat entscheidet abschließend darüber.

In Leipzig fehlen zunehmend Wohnungen für große Haushalte ab fünf Personen, deren Mieter Grundsicherung beziehen – etwa, weil sie arbeitssuchend sind. Das Sozialamt hat Probleme, entsprechende Wohnungen für einkommensschwache Familien auf dem Wohnungsmarkt zu finden. Die neue Fachförderrichtlinie „Große Wohnungen“ sieht daher vor, Investoren beim sozialen Wohnungsbau zu fördern und die Mieten großer Haushalte zu subventionieren.

Diese müssen sich dann 15 Jahre lang im Bereich der so genannten Kosten der Unterkunft bewegen, können also von Menschen aufgebracht werden, die Grundsicherung beziehen. Für diesen Zeitraum hat die Stadt auch das Benennungsrecht für die entsprechenden Wohnungen, kann also deren Mieter vorschlagen.

Zahlreiche Beratungsgespräche mit potenziellen Investoren und Eigentümern hat das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung bereits geführt. Die Realisierung erster Bauvorhaben aus diesem Förderprogramm ist in diesem Jahr angelaufen, die Mittel werden nach Baufortschritt ausgezahlt.

Weitere Informationen zum Programm und die Antragsformulare gibt es unter www.leipzig.de/soziale-wohnraumfoederung.

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