Ab dem 4. Mai 2020 nimmt das Sächsische Staatsarchiv seine Lesesäle in eingeschränkter Form wieder in Betrieb. Aufgrund geltender Vorgaben zum Gesundheitsschutz ist dies nur unter besonderen Vorkehrungen möglich.

Dazu gehören die Begrenzung von Besucherzahlen, das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken und die Einhaltung des Mindestabstandes sowie der grundlegenden Hygiene-Vorschriften. Weiterhin ist der Zutritt nur unter Vorlage einer bestätigten Reservierung zugelassen. Benutzern, die zum Besuchszeitpunkt akute Symptome einer CoVid-19-Erkrankung aufweisen (z. B. Fieber, Husten, Atemnot), ist das Betreten des Archivgebäudes außerdem untersagt.

Die Reservierung eines Termins sowie die Vorbestellung von Archivgut nach bestätigter Reservierung ist wieder möglich. Das Staatsarchiv bemüht sich um eine termingerechte Vorlage der Archivalien im Lesesaal, aufgrund der eingeschränkten Kapazitäten sind Wartezeiten jedoch nicht auszuschließen.

Folgende Öffnungszeiten gelten an den Standorten

Hauptstaatsarchiv Dresden und Staatsarchiv Leipzig:
Mo, Di, Do: 9.00 – 16.00 Uhr
Mi: 9.00 – 18.00 Uhr

Staatsarchiv Chemnitz: Di, Do: 9.00 – 16.00 Uhr
Mi: 9.00 – 18.00 Uhr

Bergarchiv Freiberg:
Mo, Mi: 13.00 – 17.00 Uhr
Di, Do: 9.00 – 13.00 Uhr
geschlossen vom 18.-21. Mai 2020

Die Wiederöffnung der Lesesäle erfolgt vorbehaltlich der Bestimmungen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung, deren geltende Fassung zum 4. Mai 2020 voraussichtlich durch eine neue Verordnung ersetzt werden wird.

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 78: Wie Corona auch das Leben der Leipziger verändert hat

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