Das Referat für Gleichstellung und Lebensweisenpolitik (RGL) des Student_innenRats der Universität Leipzig begrüßt den Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) von der Bundesfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Das veraltete, vom BVerfG mittlerweile massiv gekürzte, Transsexuellen(sic!)gesetz (TSG) muss endlich abgeschafft werden! Es kann nicht sein, dass die geschlechtliche Identität von Menschen durch Gerichtsverfahren bestätigt werden muss - als ob Richter_innen das besser wissen würden als die betroffenen Personen!“, so Beccs Runge, Referentix für Gleichstellung und Lebensweisenpolitik.

Das 1981 in Kraft getretene Transsexuellen(sic!)gesetz entspricht trotz der stattgefundenen Änderungen nicht den zeitgemäßen, wissenschaftlichen Erkenntnissen. Es pathologisiert und problematisiert Transidentität, so dass Personen, die ihren Geschlechtseintrag im Personenstandregister ändern wollen, ein gerichtliches Prozedere mit Gutachten zweier Sachverständiger durchmachen müssen.

Dieser Prozess ist nicht nur psychisch enorm belastend, sondern auch kostenintensiv, da Gutachten und Gerichtskosten privat zu übernehmen sind. Die daraus entstehenden Nutzungshindernisse sollen durch das neue „Selbstbestimmungsgesetz“ entfernt werden.

Der Entwurf sieht ein deutlich vereinfachtes, bürokratisches Prozedere vor, indem trans Personen ihren Vornamen sowie den Geschlechtseintrag per Antrag im Standesamt ändern können. Das damit einhergehende Recht auf Selbstbestimmung ist lange überfällig.

Des Weiteren beinhaltet der Entwurf ein Verbot von geschlechtsverändernden Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern. Die bei Kindern mit uneindeutig einordbaren Geschlechtsteilen vorgenommenen Operationen sind medizinisch nicht zu rechtfertigen, sondern als schönheitschirurgische Maßnahme zu betrachten, die Betroffene an eine binäre Geschlechterordnung anpassen soll. Diese Praxis wird von Betroffenenverbänden als „Genitalverstümmelung“ bezeichnet und abgelehnt.

Das Offenbarungsverbot soll innerhalb der Gesetzesinitiative reformiert werden. So soll die Verweigerung der Anerkennung der Geschlechtsidentität strafrechtliche Konsequenzen haben.
Darüber hinaus bestimmt das SelbstBestG den Anspruch auf Gesundheitsleistungen und den Ausbau des Beratungsangebotes.

Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, für den Gesetzentwurf zu stimmen und die Gleichberechtigung aller Geschlechter endlich zu ermöglichen.

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