In einer Medieninformation des Bayrischen Landeskriminalamtes, vom 19. August diesen Jahres, berichten die Kollegen von einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bamberg, welches gegen einen Online-Shop gerichtet ist. Dieser vertreibt sogenannte „Neue psychoaktive Substanzen“ und soll zu den größten derartigen Anbietern in Deutschland gehören.

Aus den Ermittlungen ging hervor, dass es auch in Sachsen Kunden gab, welche entsprechende Substanzen in diesem Online-Shop bestellt haben. Dies ist Anlass genug, um dezidiert vor den Gefahren, die von diesen Rauschmitteln ausgehen, zu warnen.

Was sind „Neue psychoaktive Substanzen“?

Darunter versteht man Stoffe, welche oft auch als „Designerdrogen“, „Legal Highs“ oder „Legal Herbs“ bezeichnet werden. Im Verkauf werden Sie beispielsweise als Kräutermischungen, Lufterfrischer sowie als Badesalze angeboten.

Es handelt sich um synthetisch hergestellte Drogen, welche in ihrer Wirkung den allgemein bekannten Substanzen Cannabis, Ecstasy oder Amphetaminen ähnlich sind, aber zum Teil eine wesentlich höhere Wirksamkeit aufweisen. Die größten Stoffgruppen bilden hier die synthetischen Cannabinoide und Cathinone (Amphetaminderivate).

Da bei den angebotenen Mitteln weder die Inhaltsstoffe, deren Zusammensetzung noch die jeweiligen Mengen erkennbar sind, stellt der Konsum dieser Substanzen ein unkalkulierbares Risiko dar, welches von schweren gesundheitlichen Folgen, bis zu dauerhaften Erkrankungen und im Extremfall sogar dem Tod führen kann.

Der Konsum erfolgt durch Rauchen, Schniefen oder Schlucken der Substanzen.

Gesetzeslage

Im Bewusstsein um die Gefahren, welche von diesen Substanzen ausgehen, wurde das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ geschaffen und ab 26. November 2016 in Kraft gesetzt. Hier sind nicht nur einzelne Stoffe und Substanzen aufgeführt, sondern ganze Stoffgruppen, so dass mit geringen, chemischen Abänderungen nicht automatisch die Strafbarkeit entfällt. Gegenwärtig sind hier bereits ein Großteil der bekannten und erhältlichen Stoffe erfasst und werden fortwährend ergänzt.

Im Bundesgebiet gab es bereits erste Todesfälle, welche auf den Konsum der NpS zurückzuführen sind. In Sachsen gab es unter den Rauschgifttodesfällen bisher noch keinen Fall, bei dem ein Zusammenhang mit den NpS bekannt gemacht werden konnte.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, will das LKA Sachsen explizit auf die Gefahren von NpS hinweisen und Konsumenten und potentielle Kunden aufklären.

Petric Kleine, Präsident des LKA Sachsen: „Wer „Legal Highs“ konsumiert setzt seine Gesundheit und sogar sein Leben aufs Spiel! Die Wirkstoffe in den angebotenen NpS sind unkalkulierbar, selbst Kleinstmengen können tödlich für den Konsumenten sein. Die Anbieter solcher Produkte haben keine Skrupel und versuchen mit der ständigen Änderung ihrer Rezepturen die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen. Bitte seien Sie vernünftig und lassen Sie die Finger von diesen angeblich unbedenklichen Rauschmitteln.“

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