Die Stadt Taucha führt zum 3. August 2026 den Wohnberechtigungsschein (WBS) ein. Hintergrund ist die bevorstehende Bereitstellung öffentlich geförderter Sozialwohnungen in der Thomas-Mann-Straße 9 bis 15. Mit dem Wohnberechtigungsschein weist ein Haushalt nach, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung erfüllt sind.

Die neuen Sozialwohnungen sollen insbesondere Haushalten mit geringem oder mittlerem Einkommen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum ermöglichen. Voraussetzung für die Anmietung einer dieser Wohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein.

Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben Haushalte, deren maßgebliches Jahreseinkommen die geltenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Maßgeblich sind das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen sowie die jeweilige Haushaltsgröße. Die Einkommensprüfung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes.

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zur Bewerbung auf eine öffentlich geförderte Wohnung, stellt jedoch keine Garantie auf die Zuweisung einer Sozialwohnung dar. Die Vergabe richtet sich nach der Verfügbarkeit der Wohnungen sowie den jeweiligen Belegungsbindungen. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein ist in der Regel ein Jahr gültig.

Antragstellung

Anträge können ab Montag, dem 3. August 2026, bei der Stadtverwaltung Taucha gestellt werden. Für die Bearbeitung sind entsprechende Einkommensnachweise sowie weitere erforderliche Unterlagen aller Haushaltsmitglieder vorzulegen. Das Antragsformular sowie weiterführende Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen stehen auf der Internetseite der Stadt Taucha unter www.taucha.de/wbs zur Verfügung.

Mit der Einführung des Wohnberechtigungsscheins schafft die Stadt Taucha die Voraussetzungen für eine rechtssichere Vergabe der künftig verfügbaren Sozialwohnungen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.


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