Ab 31. August können sich ausgewählte Berufsgruppen ohne Symptome nach Reiserückkehr aus dem Inland vor Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit einmalig kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Das Urlaubsende darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen.

Das Angebot gilt für in Sachsen beschäftigtes Personal

• in stationären und ambulanten Pflege- und Betreuungseinrichtungen
• in Kindertageseinrichtungen
• in der Kindertagespflege
• in der Eingliederungshilfe
• in der Kinder- und Jugendhilfe und
• in der Schulsozialarbeit

Die Regelung ist zunächst bis zum 30. September 2020 geplant. Der Freistaat Sachsen übernimmt die Kosten für den Test im Rahmen der Testkonzeption. Für die Testung sollen die oben genannten Personen einen Termin bei ihrem Arzt, primär bei ihrem Haus- bzw. HNO-Arzt vereinbaren. Diesem müssen sie einen Berechtigungsschein vorlegen.

Ein Musterexemplar steht online unter www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“.

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 82: Große Anspannung und Bewegte Bürger

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