In Sachsen können weitere Personengruppen auf das Coronavirus getestet werden, sofern die epidemiologische Lage dies erfordert. Das Kabinett hat die entsprechende Anpassung des gestuften Testkonzeptes (Kabinettsbeschluss vom 9. Juni 2020) beschlossen. Die Erweiterung ermöglicht, unmittelbar, flexibel und schnell auf die pandemische Lage zu reagieren. So können zum Beispiel bei lokalen Ausbrüchen Tests gezielt für einzelne Personen- und Berufsgruppen sowie Standorte finanziert werden.

Konkret ist die Finanzierung der Laborleistungen auch bei verpflichtenden und freiwilligen Untersuchungen von Reiserückkehrern finanziell abgesichert, sofern es keine Refinanzierung über den Bund gibt.

Logistik-, Labor- und Personalkosten bei Dienstleistern in Zusammenhang mit dem Aufbau von Testzentren, etwa an Flughäfen oder Autobahnen, werden erstattet, sofern sie nicht durch den Bund – auch in Teilen – refinanziert werden.

Sollten die Tests gemäß der Verordnung des Bundes ausgeweitet werden, erhält der Freistaat die Befugnis, die Untersuchungen in Sachsen vertraglich in Auftrag zu geben. Das Sozialministerium kann das Testkonzept nun bis 31. Oktober fortschreiben.

Staatsministerin Petra Köpping erklärt: „Die Entwicklung der Pandemie erfordert dringend, dass unser Testkonzept fortgeschrieben und erweitert wird. Wir müssen in der Lage sein, schnell und angemessen auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Sonst ist die Wirksamkeit bereits von uns ergriffener Maßnahmen in Gefahr.“

Für das Testkonzept und zur Ergänzung der Bundesfinanzierung können 20 Millionen Euro eingesetzt werden.

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