Die Landesregierung plant, die Kennzeichenüberwachung im Freistaat auszudehnen. So soll im kommenden Jahr erstmals eine stationäre Anlage zur Erfassung und automatischen Auswertung von Kfz-Kennzeichen eingesetzt werden. Die Freien Demokraten lehnen stationäre Kennzeichenüberwachung ab.

Dazu erklärt der Landesvorsitzende Frank Müller-Rosentritt MdB: „Stationäre Kennzeichenüberwachung führt dazu, dass Kontrollen nicht mehr stichprobenartig auf einzelnen Straßen durchgeführt werden, sondern durchgängig und flächendeckend. Der Freistaat sammelt unzählige Daten, ohne dass dieser Grundrechtseingriff einen Mehrwert für unsere Sicherheit bringt.

Die Aufrüstung der neuen Anlage kostet den Freistaat 1,5 Millionen Euro. Im vergangen Jahr wurden durch Kennzeichenaufzeichnung nur 14 Fälle gestohlener Fahrzeuge oder Kennzeichen aufgedeckt. Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Für das Auffinden gestohlener Fahrzeuge braucht es geschultes Personal und verstärkte Kontrollen von auffälligen Kfz. Dies wäre auch ein weniger eingriffsintensiver Weg.“

Zur rechtlichen Einordnung erklärt Rechtsanwalt und stellvertretender Landesvorsitzender Carsten Biesok: „Bildaufnahmen von Fahrzeugen, den Fahrern sowie deren Kennzeichen unterfallen grundsätzlich dem grundrechtlichen Schutz des in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz verankerten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung. Diese beschränkt sich nicht auf Informationen, die schon ihrer Art nach sensibel sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach klargestellt, dass die Benennung des Zwecks, das Kraftfahrzeugkennzeichen mit einem gesetzlich nicht näher definierten Fahndungsbestand abzugleichen, nicht den Anforderungen an die Normenbestimmtheit genügt. Weiterhin darf die Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden.“

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 82: Große Anspannung und Bewegte Bürger

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