Seit heute gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Darin wird auch geregelt, wie und ob Sexarbeit wieder erlaubt ist. Im März 2020 waren Prostitutionsstätten geschlossen worden – für Sexarbeiter/-innen begann eine schwierige Zeit, denn sie standen von einem Tag auf den anderen ohne Einkommen, oft auch ohne Bleibe da.

Menschen, die zuvor Steuern zahlten, ihre Kinder ernähren und auch etwas für ihre Zukunft zurücklegen wollen, hatten auf einmal nichts mehr. Von den Corona-Soforthilfen profitierten nur die wenigsten. In anderen Bundesländern wurde mit Betroffenen um neue Regelungen gerungen, nur in Sachsen hörte die Staatsregierung Sexarbeiter/-innen gar nicht erst an.

Die neue Verordnung zwingt die Sexarbeiter/-innen dazu, weiter in einer rechtlichen Grauzone zu arbeiten: So werden sexuelle Dienstleistungen nur erlaubt, wenn es dabei nicht zum Geschlechtsverkehr kommt. Anders sieht es zum Beispiel in Thüringen aus, wo sexuelle Dienstleistungen erlaubt sind, solange sich nicht mehr als zwei Personen daran beteiligen.

Dazu sagt Sarah Buddeberg, parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Fraktion Die Linke:

„Die sächsische Staatsregierung muss die Existenzen von Sexarbeiter/-innen schützen! Die neue Corona-Verordnung bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern ist vor allem verantwortungslos. Obwohl auch Sexarbeiter/-innen Steuern zahlen, werden sie seit Beginn der Corona-Krise im Stich gelassen. Sie erhalten kaum wirksame finanzielle Unterstützung und eine Regelung, die einem Arbeitsverbot gleichkommt – solch ein staatliches Handeln ist zutiefst unmenschlich.

Die Diskriminierung von Sexarbeit muss endlich beendet werden! Schließlich gibt es schon längst Hygienepläne und eine erhöhte Ansteckungsgefahr infolge sexueller Dienstleistungen konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Die Gründe für die eingeschränkte Regelung in Sachsen liegen wohl woanders: Es sind Moralvorstellungen, die hier Gesetze machen, nicht die Vernunft. Sexarbeit passiert sowieso – bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung geschieht sie aber nicht nur ohne Hygienevorschriften, sondern vor allem illegal. Das bringt Sexarbeiter/-innen in große Gefahr.“

Auf die Arbeitsbedingungen in der Sexarbeit unter Coronabedingungen macht in dieser Woche die Kampagne #swactionweek aufmerksam. Unter dem Motto „Sexarbeit ist Arbeit“ protestieren Sexarbeitende deutschlandweit dagegen, dass sie unter Corona kriminalisiert und als eine „Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ verunglimpft werden. Außerdem findet am 3. und 4. September in Leipzig eine Veranstaltung Aidshilfe zu Sexarbeit statt.

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