„COVID-19 ist keine Geschlechtskrankheit“: Sexarbeiter/-innen dürfen seit März nicht arbeiten

LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 80, seit Freitag, 26. Juni im HandelSeit März gilt ein bundesweites Verbot von Sexarbeit, das laut der aktuellen sächsischen Corona-Schutzverordnung bis einschließlich 29. Juni gilt. Andreas Friedrich, Pressesprecher des sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt, führt aus, Sexarbeit sei eine Tätigkeit, „bei der in der Regel das Abstandsgebot nicht gewahrt werden kann“.