Da bedingt durch die Corona-Pandemie die Leipziger Markttage abgesagt werden mussten, ist am 4. Oktober 2020 leider auch kein verkaufsoffener Sonntag möglich. Demnach kann eine Öffnung der Verkaufsstellen am 4. Oktober nicht mehr durchgeführt werden.

Der gemäß Paragraf 8 Abs. 1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes notwendige „besondere Anlass“, ist in diesem Jahr nicht gegeben, sodass die in der Ratsversammlung am 29. April per Rechtsverordnung getroffene Regelung eines verkaufsoffenen Sonntags nichtig geworden ist.

Die Notwendigkeit des „besonderen Anlasses“ trägt dem Umstand Rechnung, dass Sonntagsöffnungen die erkennbare Ausnahme bleiben und jeweils durch einen Sachgrund gerechtfertigt sein müssen. Gemäß BVerwG-Urteil vom 12. Dezember 2018 muss die anlassgebende Veranstaltung und nicht die Ladenöffnung das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägen.

Der Stadtrat tagt: Die September-Sitzung im Livestream und als Aufzeichnung

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