Im November wird der Sächsische Landtag über verkürzte Ladenöffnungszeiten für den Silvestertag entscheiden. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Sächsischen Landtags machte heute den Weg für einen Gesetzentwurf des SMWA frei. Demnach soll am 31. Dezember künftig generell die Ladenöffnungszeit auf 14 Uhr begrenzt werden.

„Wir haben eine Regelung gefunden, welche den Beschäftigten im Einzelhandel zu Gute kommt. Die zu beschließende Regelung, welche wir gemeinsam mit vielen Betriebsräten auf den Weg gebracht haben, wird in Zeiten hoher Belastung für eine Entlastung der Beschäftigten am Jahresende führen. Die Begrenzung der Ladenöffnung sichert ihnen Zeit zur Erholung, Zeit für die Familien und ist eine Form der Wertschätzung, da gerade diese Beschäftigten im laufenden Corona-Jahr besonders gefordert waren. Mit Klatschen allein ist es nämlich nicht getan.“

Für Kunden im Einzelhandel entstehen keine Nachteile, die Geschäfte haben vor Silvester regulär geöffnet und am Silvestertag selbst bis 14 Uhr.

Hintergrund:

Die allgemeine Ladenöffnungszeit räumte bislang dem Einzelhandel die Möglichkeit ein, auch am Silvestertag bis 22 Uhr zu öffnen. Mit dem Gesetzentwurf wird diese jeweils am 31. Dezember auf 14 Uhr beschränkt. Verkaufsstellen an Verkehrslandeplätzen und auf Personenbahnhöfen dürfen bis 17 Uhr geöffnet haben. Die beiden internationalen Flughäfen Dresden und Leipzig dürfen weiterhin ganztägig ihre Geschäfte öffnen.

Fällt der 31. Dezember auf einen Sonntag, können Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmitteln anbieten oder zum Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften, Blumen, Bäckerei- oder Konditoreiwaren, frischer Milch und Milcherzeugnissen dienen, in der Zeit von 7 bis 14 Uhr öffnen.

Ein verkaufsoffener Sonntag an einem 31. Dezember ist ausgeschlossen.

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