Für den Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Pachthausstraße über die Bahnlinie der Erzgebirgsbahn erhält Johanngeorgenstadt insgesamt rund 2,7 Millionen Euro Fördermittel. Verkehrsminister Martin Dulig überreichte gestern symbolisch via Videokonferenz mit Bürgermeister Holger Hascheck den entsprechenden Förderbescheid.

Verkehrsminister Martin Dulig: „Der Freistaat Sachsen unterstützt auch in diesem Jahr die Kommunen mit Mitteln aus dem kommunalen Straßen- und Brückenbau, um Bauaufträge auslösen zu können. Uns ist nicht nur daran gelegen, dass die Verkehrswege in Sachsen in einem guten Zustand bleiben. Wir wollen auch, dass sich die Bauwirtschaft auf öffentliche Aufträge verlassen kann.“

Bürgermeister Hascheck: „Wir bedanken uns ganz herzlich für die Förderung dieser Baumaßnahme bei Verkehrsminister Martin Dulig und dem Freistaat Sachsen, ist doch die Brücke die einzige Straßenverbindung zum Stadtteil Pachthaus und zur zentralen Kläranlage für Johanngeorgenstadt und Potůčky. Damit kann im kommenden Jahr ein fristgerechter Baustart erfolgen. Mein Dank gilt auch der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (Erzgebirgsbahn) für die gemeinsame Kreuzungsvereinbarung zu dieser Baumaßnahme.“

Die bestehende Brücke, eine 51 Meter lange Stahlbetonbrücke, ist im momentanen Zustand aus geometrischen und statischen Gründen nur einspurig mit einer Tonnagebeschränkung von 16 t befahrbar. Die zulässige Geschwindigkeit wurde auf 30 km/h reduziert. Die Erneuerung der Brücke ist dringend notwendig.

Die vorliegende Planung beinhaltet die Errichtung des neuen Brückenbauwerkes über die Bahnanlage, den dadurch bedingten Ausbau und Anpassung der Pachthausstraße sowie den Bau einer bauzeitlichen Behelfsumfahrung.

Beim Brückenersatzneubau konnte in Absprache mit der Erzgebirgsbahn die lichte Weite von ca. 50 auf 29 Meter reduziert werden und soll Spannbetonrahmenbauwerk ausgeführt werden.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2,8 Millionen Euro. Der Freistaat fördert das Vorhaben mit rund 2,75 Millionen Euro aus Mitteln des kommunalen Straßen- und Brückenbaus (RL KStB).

• Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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